Ab sofort können Grund- und Förderschulen wieder Schwimmunterricht anbieten. Mit der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, in dem Schwimmhallen für den Schwimmunterricht geöffnet werden dürfen. Derzeit muss dafür aber noch der Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt unter 165 liegen.
„Schwimmen lernen kann Leben retten. Deswegen hat der Schwimmunterricht trotz Pandemie weiterhin Priorität für uns. Wir haben jetzt die Voraussetzungen geschaffen, dass der Schwimmunterricht wieder starten kann und verpasste Kurse nachgeholt werden können. Ich danke allen Partnern, die hier mit uns gemeinsam eine Lösung gefunden haben“, so Kultusminister Christian Piwarz.
Ziel ist es, dass die Schüler in den verbleibenden neun Unterrichtswochen rund 20-25 Schwimmunterrichtsstunden erhalten. In diesem Zeitraum sollten möglichst die Anforderungen der Basisstufe erreicht werden. Hierzu gehören, ein beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, das Zurücklegen von 100 Meter in einer beliebigen Schwimmart, wobei keine Zeitbegrenzung besteht und der Wechsel der Schwimmart erlaubt ist sowie die Fähigkeit das Wasser ohne Hilfsmittel selbständig zu verlassen.
Soweit auf Grund regionaler Gegebenheiten dieses Ziel nicht überall erreicht werden kann, ist eine Fortführung des Schwimmunterrichtes unter Berücksichtigung dieser regionalen Voraussetzungen im Schuljahr 2021/2022 geplant.
Die Abstimmungen zur praktischen Umsetzung des Schwimmunterrichts erfolgt individuell und lokal vor Ort durch die Schulen gemeinsam mit den Schulschwimmzentren. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann der Schwimmunterricht mit Einzel- oder Doppelstunden geplant werden oder als Blockunterricht. Zusammenhängende Wochen intensiven Schwimmunterrichts können insbesondere auch in den letzten Schulwochen vor den Sommerferien eine Option sein.
Der Minister verwies zudem darauf, dass es darüber hinaus Planungen gibt, in den Ferien Schwimmkurse für Schülerinnen und Schüler anzubieten. Dafür stehen 600.000 Euro bereit.
Für rund 2.000 Zweitklässler der Grund- und Förderschulen fand aufgrund der Corona-Pandemie im Schuljahr 2019/2020 kein oder nur teilweise Schwimmunterricht statt. Im aktuellen Schuljahr konnten rund 38.000 Schülerinnen und Schüler bisher nur für einen kurzen Zeitraum im Herbst 2020 Schwimmunterricht wahrnehmen, denn seit dem 2. November 2020 sind die Hallenbäder in Sachsen geschlossen. Die im Schuljahr 2019/2020 bereits geplanten Ersatz-Schwimmkurse mussten ebenfalls ausfallen.
Der Lernbereich Schwimmen ist regulär mit 35 Unterrichtsstunden im sächsischen Lehrplan Sport für die Grund- und Förderschule verankert und wird in der Regel ganzjährig in Klassenstufe 2 unterrichtet.
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