Polen hat angekündigt, sich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die vorläufige Maßnahme zum Stopp des Braunkohletagebau in Turów zu widersetzen. Aktuelle Gespräche zwischen Polen und Tschechien geben widersprüchliches Bild ab.

Hierzu erklärt Anna Cavazzini, Grüne Europabgeordnete für Sachsen: „Es ist überaus besorgniserregend, dass Polens Regierung angekündigt hat, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum vorläufigen Stopp des Tagebaus Turów nicht umzusetzen. EuGH Entscheidungen sind keine Empfehlungen, sondern rechtlich verbindlich.

Diese Ansage ist ein klarer Bruch mit rechtsstaatlichen Regeln und muss Konsequenzen haben.

Die Rechtsverstöße des Tagebaus Turów mahne ich seit über einem Jahr an und sind hinlänglich bekannt. Es war nur logisch, dass bis zum endgültigen Gerichtsurteil jetzt ein vorläufiger Stopp umgesetzt werden muss. Polen hätte sich längst – spätestens seit Einreichung der Klage durch Tschechien im Februar 2021 – darauf vorbereiten können.

Immerhin ist die polnische Regierung jetzt endlich dazu bereit, sich an den Verhandlungstisch zu setzen. Klar ist: Polen wird sich nicht einfach „freikaufen“ können dürfen sondern muss konkrete Verbesserungen bei den Umweltauswirkungen erzielen.

Die Bundesregierung muss mit an den Verhandlungstisch!“

Hintergrund

Am Freitag, 21. Mai 2021 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Kohletagebau in Turów mit sofortiger Wirkung gestoppt werden muss, bis die finale Entscheidung des Falles vor Gericht getroffen ist. Es ist das erste Mal, dass der EuGH eine solche vorläufige Maßnahme auf Anfrage eines Mitgliedsstaates, Tschechien, in Bezug auf den Schutz der Umwelt festlegt.

Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es nun?

Die Anordnung selbst sieht keine Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung vor. In diesem Fall kann Tschechien jedoch eine weitere Anordnung beantragen, mit der Polen ein Zwangsgeld auferlegt  wird, bis die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet ist. Kommt Polen nach Erlass des zweiten Beschlusses nicht nach, dann muss jeden Tag ein Zwangsgeld gezahlt werden. Im Fall Bialoweza betrug das Zwangsgeld 100 000 Euro pro Tag, und Polen stellte die Abholzung ein.

Eine weitere rechtliche Option der EU-Kommission bei Nichteinhaltung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wäre auch über Artikel 7 der Europäischen Verträge. Es ist theoretisch möglich, doch in der Praxis schwierig. Davon ist zudem ein Verfahren gegen Polen anhängig.

Bereits 2016 erhob die EU-Kommission das erste Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge in der Geschichte der Gemeinschaft gegen Polen. Grund waren die Justizreformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, die aus Sicht der Kommission die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung aushöhlten.

Als dritte Option könnte theoretisch die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung einleiten. Aufgrund der dazu benötigten Vorverhandlungsphasen würde dies viel mehr Zeit in Anspruch nehmen als ein Verfahren vor dem Gericht für eine Geldstrafe.

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