Es grünt und blüht derzeit überall und mancherorts bahnen sich Pflanzen ihren Weg, wo sie sich keiner großen Beliebtheit erfreuen. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weist darauf hin, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Unkraut auf Wegen und Plätzen verboten ist.
Was als Unkraut an einigen Stellen für Ärger sorgt, kann als Wildkraut einen Beitrag zur natürlichen Vielfalt leisten und Insekten als Nahrungsquelle dienen. Unkräuter beziehungsweise Wildkräuter sind wahre Überlebenskünstler. Oft werden sie aus rein ästhetischen Gründen mit chemischen Pflanzenschutzmitteln bekämpft.
Haus- und Gartenbesitzer, die Herbizide in ihrer Hofeinfahrt, auf ihrer Hoffläche oder ihrem Fußweg ausbringen, handeln ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Hintergrund ist, dass die Mittel auf diesen Flächen nicht biologisch abgebaut werden. Der nächste Regen kann die Reste des Mittels auswaschen, sodass Wirkstoffe in Regenwasserabläufe und die Kanalisation gelangen und von dort in unsere Gewässer. Auch andere Stoffe wie Kochsalz, Essiglösungen oder Steinreiniger dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden.
Bevor Maßnahmen ergriffen werden, sollte abgewogen werden, ob eine Fläche völlig frei von Pflanzenbewuchs sein muss. Wer das Unkraut entfernen möchte, sollte zu mechanischen Maßnahmen greifen. Auch Hitze kann gut wirksam sein. Wird Pflanzengewebe für kurze Zeit auf 57 Grad Celsius erwärmt, stirbt es ab. Wenn thermische Bekämpfungsverfahren konsequent und mehrjährig angewendet werden, wird das Unkraut verringert. Das gelingt zum Beispiel mit Heißluft, Heißwasser oder Infrarot.
Wer Unkraut mit hohen Temperaturen und offener Flamme bekämpft, zum Beispiel mit einem Gasbrenner, sollte sich über die hohe Brandgefahr im Klaren sein. Wasserdampf und heißes Wasser sind weniger gefährlich und gut wirksam. Bei jeder thermischen Unkrautbekämpfung sollte man sich zudem durch geeignete Kleidung und geeignetes Schuhwerk schützen.
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