Wer sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Muldental anschließen möchte, sollte sich jetzt sputen. Am 01. Juni 2021 um Mitternacht endet die Möglichkeit zur Teilnahme, weil dann das Register beim Bundesamt für Justiz schließt. Am Folgetag findet die vorerst letzte Verhandlung in Sachen Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) statt.
Dann geht es bereits zum sechsten Mal darum, ob eine der sächsischen Sparkassen die Zinsen aus den Langzeitsparverträgen Prämiensparen flexibel nach geltender Rechtsprechung angepasst haben oder nicht. In den zurück liegenden Verhandlungen hat das OLG jeweils geurteilt, dass die Klauseln unwirksam sind. Die finale Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen, weil jeweils Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt wurde.
Für Betroffene, die gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen um die nicht gezahlten Zinsen kämpfen möchten, bieten die Verbraucherschützer/-innen eine Sonderhotline an. Am 26. Mai 2021 von 10 bis 18 Uhr stehen die Expert/-innen am Telefon parat, um noch ganz kurzfristig Wege in die Musterfeststellungsklage zu ermöglichen.
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