In nun fast allen Bereichen wurden inzidenzentwicklungsabhängige Szenarien in der neuen Corona Schutzverordnung bedacht. Vor allem in Städten und Kreisen mit dauerhaft niedriger und weiter sinkender Inzidenz führte das jetzt schon zu Öffnung von Gastronomie, Kultur und Sport. Das ist gut und richtig, denn die Einschränkungen betrafen ja auch die Berufsfreiheit, welche grundgesetzlich garantiert ist.
In all den erwähnten Bereichen haben wir jetzt einen Plan, was bei welcher Inzidenzentwicklung passiert. Wer sich jetzt ähnlich detailliertes Vorgehen bei einem der wichtigsten Grundrechte, der Versammlungsfreiheit, erhofft hatte, wurde bitter enttäuscht.
Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“: „Seit über einem Jahr wurde und wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Es gab Komplettverbote, Begrenzungen von Teilnehmendenzahlen und seit längerer Zeit sind nur stationäre Versammlungen erlaubt. Ausnahmen bilden meist nur im Einzelfall genehmigte Radaufzüge sowie Autocorsos. Mit Blick auf die positive Inzidenzentwicklung, das Fortschreiten der Impfungen und auf das Zurückfahren vieler Maßnahmen ist die fehlende Perspektive auf schrittweise Rücknahme der Beschränkungen im Bereich der Versammlungsfreiheit nicht nachzuvollziehen. Wir fordern mit Blick auf die herausgehobene Grundrechtsstellung ein Umdenken und die Rücknahme der generellen Verbote von Aufzügen.“
Jürgen Kasek, Rechtsanwalt, ergänzt: „Die Beschränkung der Versammlungsfreiheit ist in Hinblick auf die übrigen Öffnungsszenarien nicht nachvollziehbar. Auch unter der Voraussetzung, dass bei einem Aufzug die Sicherstellung des Abstandes nicht immer gewährleistet werden kann, gibt es inzwischen ausreichende Hygienekonzepte, um das Risiko zu minimieren. Mit Blick auf die Inzidenzen ist die weitere Einschränkung unverhältnismäßig.“
Abschließend erklären Kasek und Rudolph-Kokot: „Wir fordern von den politisch Verantwortlichen, alle Grundrechte gleichermaßen ernst zu nehmen, auch das der Versammlungsfreiheit.“
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