Mit Planfeststellungsbeschluss vom 11. Mai 2021 hat die Landesdirektion Sachsen den Ersatzneubau zweier Brücken im Trassenverlauf der B 173 westlich von Freiberg genehmigt. Damit verfügt der Vorhabenträger, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, über Baurecht.
„Ein leistungsfähiges, gut ausgebautes Straßennetz sichert nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens sondern insbesondere auch die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger in den Städten und auf dem Land. Deshalb freue ich mich, dass mein Haus den Ersatzneubau zweier Brücken westlich von Freiberg genehmigen konnte“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Die beiden rund 200 Meter auseinanderliegenden Brücken überspannen südlich der Ortslage Kleinschirma landwirtschaftliche Wirtschaftswege. Sie wurden 1938 errichtet und weisen altersbedingte Defizite auf. Es gibt keine regelkonformen Absturzsicherungen. Die Widerlager sind verschlissen und bedürfen der Sicherung. Der Beton ist angegriffen.
Die als Ersatzneubauten zu errichtenden neuen Brücken werden in Stahlbeton ausgeführt. Dies sichert eine lange Lebensdauer und gewährleistet einen geringen Wartungsaufwand. Die Durchfahrtshöhen werden beibehalten. Der Straßenabschnitt zwischen den Neubauten wird angepasst, die Straßenentwässerung modernisiert.
Während der auf rund 14 Monate veranschlagten Bauzeit wird der Verkehr mit einer Umfahrung unmittelbar an der Baustelle vorbeigeführt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Gemeinde Oberschöna öffentlich ausgelegt. Auslegungszeitraum und -ort werden rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht. Des Weiteren wird der Beschluss auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht.
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