Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 7. Mai 2021 die vom Kreistag des Landkreises Meißen am 25. März 2021 beschlossene Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zum Vollzug freigegeben.
Die Haushaltssatzung des Landkreises Meißen enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und sieht keine Kreditaufnahmen vor.
Der Haushaltsplan 2021 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 403 Millionen Euro. Für Investitionen sind rund 17 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2022 steigt das Volumen des Ergebnishaushaltes auf rund 418 Millionen Euro. Für Investitionen sind 2022 rund 26 Millionen Euro eingeplant. Schwerpunkte des Investitionsgeschehens sind die Bereiche Straßenbau, Schulhausbau und die Errichtung von Rettungswachen.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 33,88 Prozent. Er bleibt damit gegenüber den Haushaltsjahren 2019/2020 unverändert. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreis Meißen kann in den Jahren 2021 und 2022 den Haushaltsausgleich erreichen.
Positiv ist hervorzuheben, dass der Landkreis weder für das Haushaltsjahr 2021 noch für das Haushaltsjahr 2022 Kredite aufnehmen muss. Auch mittelfristig sind keine Kreditaufnahmen geplant. Die Kreditverschuldung soll von derzeit ca. 10 Millionen Euro bis zum Ende des Jahres 2025 nahezu komplett abgebaut werden.
Für die mittelfristige Finanzplanung des Landkreises – diese betrifft die Jahre 2023 bis 2025 – ergeben sich dennoch Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Liquiditätsreserve des Landkreises wird im Jahr 2023 voraussichtlich vollständig aufgebraucht sein. In der Folge wäre der Landkreis möglicherweise gezwungen, Kassenkredite zur Sicherstellung seiner Zahlungsfähigkeit aufzunehmen.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen den Bescheid mit einer Auflage versehen. Der Landkreis Meißen hat sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich auch im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 vorliegen. Der Landkreis muss bis Mitte 2022 darlegen, wie sich die fortgeschriebene Finanzplanung für 2023 voraussichtlich darstellt.
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