Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 28. April 2021 die vom Kreistag des Landkreises Bautzen am 22. März 2021 beschlossene Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zum Vollzug freigegeben.
Zugleich wurde die vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 5.000.000 Euro im Jahr 2021 und in Höhe von 19.300.000 Euro im Jahr 2022 genehmigt. Des Weiteren wurden die benötigten Verpflichtungsermächtigungen unter Auflagen genehmigt. Die Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr finanzielle Verpflichtungen, die erst in den Folgejahren zu Auszahlungen führen.
Der Haushaltsplan 2021 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 515 Millionen Euro. Für Investitionen sind rund 77 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2022 steigt das Volumen des Ergebnishaushaltes auf rund 527 Millionen Euro. Davon sind rund 66 Millionen Euro für Investitionen eingeplant.
Mit 63,5 Millionen Euro fließt ein Großteil der Investitionen in den Ausbau des Breitbandnetzes. Weitere 79,5 Millionen Euro sind für Baumaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Straßenbau, Schulhausbau und den Neubau von Rettungswachen, vorgesehen.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 32,0 Prozent. Er bleibt damit gegenüber den Haushaltsjahren 2019/2020 unverändert. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreis Bautzen kann in den Jahren 2021 und 2022 den Haushaltsausgleich erreichen.
Für die mittelfristige Finanzplanung des Landkreises – diese betrifft die Jahre 2023 bis 2025 – ergeben sich Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. So ist der Landkreis gezwungen, für die Beschaffung der Eigenmittel für dringend notwendige Investitionen Kredite aufzunehmen. Die Liquiditätsreserve des Landkreises wird im Jahr 2024 indes vollständig aufgebraucht sein.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen. Der Landkreis Bautzen hat sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich auch im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 vorliegen. Insbesondere muss er dabei eigenverantwortlich geeignete Konsolidierungsmaßnahmen prüfen. Im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen hat der Landkreis die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen darzulegen.
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