In den Landkreisen Vogtland und Nordsachsen können die Grundschulen ab Mittwoch, 19. Mai, wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Der Wechselunterricht an Grundschulen wird in Absprache mit den Landkreisen aufgehoben.
Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 gesunken ist, gilt nicht mehr die Bundesnotbremse, sondern die Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen. Damit kann der Unterricht an Grundschulen wieder für alle Schülerinnen und Schüler in Präsenz, aber nach dem Prinzip der festen Gruppen und Klassen stattfinden.
Keine Veränderungen gibt es für Kindertageseinrichtungen. Kinderkrippen und Kindergärten, einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen befinden sich ohnehin bereits im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen. Gleiches gilt auch für die Horte. In den Kindertagespflegestellen kann nunmehr wieder Regelbetrieb stattfinden.
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