Der Internationale Tag gegen Homo-, Trans und Interfeindlichkeit (IDAHIT*) am 17. Mai erinnert weltweit daran, dass Homosexualität 1991 aus dem Diagnoseschlüssel ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation gestrichen wurde. Seitdem gilt sie zwar offiziell nicht mehr als Krankheit, ist allerdings noch vielfach mit Diskriminierung verbunden.
So werden bi- und homosexuelle Männer sowie transgeschlechtliche Menschen pauschal von der Blutspende ausgeschlossen, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten sexuellen Kontakt mit einem anderen Mann hatten. Bereits im „Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ von 2017 wurden diese ungerechten Regelungen ausdrücklich problematisiert. Bislang wurden daraus allerdings keinerlei Maßnahmen abgeleitet. Die Linksfraktion fordert deshalb per Antrag (Drucksache 7/5356), diese Ungerechtigkeit endlich abzuschaffen. Am 18. Mai wird dieser im Landtag diskutiert.
Dazu erklärt Sarah Buddeberg, parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs-, Inklusions- und Queerpolitik der Fraktion Die Linke:
„Sexuelle Orientierung bzw. geschlechtliche Identität ist kein Anhaltspunkt für risikoreiches Sexualverhalten. Diese Stigmatisierung in der ,Richtlinie Hämotherapie‘ gehört abgeschafft. Stattdessen sollte die Abfrage des individuellen Risikoverhaltens wie bei heterosexuellen Blutspender*innen als der Maßstab für Rückstellungen gelten. Homosexualität bzw. Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheit und deswegen als Ausschlussgrund für die Blutspende nicht hinnehmbar.
Gerade in Krisenzeiten gilt: Gleichstellung und Antidiskriminierung sind kein gesellschaftlicher Luxus! Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Diskriminierung. Lippenbekenntnisse reichen da nicht – die Landesregierung muss ihre Ankündigungen zur Blutspende endlich umsetzen.“
Die gesundheitspolitische Sprecherin Susanne Schaper fügt hinzu:
„Es gibt keine fachliche Grundlage für den generellen Ausschluss bi- und homosexueller Männer von der Blutspende, offenbar wirken da Vorurteile aus den 80er Jahren über die vermeintliche ,Schwulenpest‘ weiter nach. Auch in Bezug auf die Blutspende muss endlich der Mensch an sich und sein individuelles Verhalten betrachtet werden, anstatt ihn als Teil einer Gruppe aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität vorzuverurteilen. Diese Gleichbehandlung muss deshalb schnell kommen, weil es zu den lebensbedrohlichen Langzeitfolgen der Corona-Krise gehört, dass die Blutreserven schwinden. Jede Spendeperson wird gebraucht!“
Keine Kommentare bisher