In Sachsen werden 23 Prozent aller Wege zu Fuß zurückgelegt. Fußverkehr garantiert Mobilität und ist wichtiger Bestandteil urbaner Mobilitätskonzepte. Zufußgehen ist zudem preiswert, umweltfreundlich und gesundheitsfördernd.
Als für Fußgänger sichere und geschützte Querungsmöglichkeit von Straßen dienen Fußgängerüberwege (Zebrastreifen). Deren Errichtung hat das sächsische Verkehrsministerium jetzt vereinfacht, um die Sicherheit und Attraktivität des Zufußgehens weiter zu verbessern.
Insbesondere in Tempo 30-Zonen, beispielsweise vor Schulen, Kitas oder im Bereich von Haltestellen des ÖPNV, können Fußgängerüberwege angelegt werden, wenn hier bereits regelmäßige Überquerungen stattfinden und ein Sicherungsbedarf besteht. Damit wird das Passieren von Straßen erleichtert und Schulwege können sicherer gestaltet werden.
„Wir wollen damit die Interessen der Fußgänger stärken und vor allem die Verkehrssicherheit für die im Vergleich schwächeren Verkehrsteilnehmer weiter erhöhen. Die Belange der Fußgänger müssen von den Planern in den Städten und Gemeinden von Beginn an mitgedacht werden. Insbesondere kürzere Strecken können durch eine fußgängerfreundliche und sichere Gestaltung der Infrastruktur den Anreiz bieten, das Auto stehen zu lassen. Mit sicheren Schulwegen wächst auch bei Eltern und Kindern das Vertrauen, den Weg zur Schule zu Fuß bewältigen zu können“, so Verkehrsminister Martin Dulig.
Bisher können in Sachsen Fußgängerüberwege in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn es ein bestimmtes Aufkommen an Fahrzeugen und Fußgängern gibt. Die Schwelle für die Fußgängerstärke hat der Freistaat nun geöffnet. Nunmehr kann beispielsweise auch bei weniger als 50 zu Fuß Gehenden je Spitzenstunde die Einrichtung eines Zebrastreifens geprüft werden.
Dafür hat das SMWA die bestehende Bundesrichtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen mit einer länderspezifischen Handlungsanweisung konkretisiert und ergänzt. Die Ergänzung beschreibt zum einen die erweiterten Möglichkeiten zur Anordnung von Fußgängerüberwegen für die sächsischen Straßenverkehrsbehörden und gibt den Straßenbaulastträgern zum anderen auch Hinweise für die Planung und Schaffung sicherer Straßenüberquerungen.
Generell bleibt die Anordnung eines Fußgängerüberweges jedoch immer eine Einzelfallentscheidung, die unter Beteiligung der Polizei und Straßenbaubehörde diskutiert und entschieden werden sollte.
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