Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 150 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner wurde im Landkreis Leipig an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen am 18.05.2021 unterschritten. Daraufhin treten die Maßnahmen nach § 28b Abs. 1 Nr. 4 b IfSG am übernächsten Tag, d.h. am 20.05.2021 außer Kraft.
Das bedeutet, dass ab dem 20.05.2021 das Einkaufen per „click&meet“ unter den in § 28 b Abs. 1 Nr. 4b IfSG genannten Voraussetzungen wieder möglich ist. (Die Bekannmachung finden Sie im Dokument Download.)
Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist somit wieder zulässig.
Dann gilt:
- Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.
- Die Kundin oder der Kunde muss ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. –> Gefordert wird ein Testnachweis eines Testzentrums oder der Test wird direkt vor Ort vorgenommen. Die ausgefüllten Nachweise zur Selbsttestung sind nach einer Neuregelung des Bundes nicht mehr zulässig.
- Der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes, muss erhoben werden.
Erleichterung beim Nachweis der Kontaktdaten
Das Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig setzt auf digitale Lösungen und hat die App/Anwendersoftware schnelltest.click etabliert. Die Testzentren können ihre Testungen verwalten und die Bescheinigungen für die Bürger generieren. Die Meldung eines positiven Falles an das Gesundheitsamt erfolgt automatisch. Für Privatpersonen und Geschäftsinhaber bietet diese digitale Lösung Vorteile:
Für Privatpersonen (ohne App) Wer sich in einem der teilnehmenden Testzentren im Landkreis Leipzig mit einem Schnelltest auf eine Infektion hin checken lässt, erhält im Anschluss eine Bescheinigung mit QR-Code. Wenn dieser eingescannt wird, kann das negative Testergebnis online aufgerufen oder heruntergeladen werden. Es kann jetzt überall da, wo es gebraucht wird, vorgezeigt werden. Eine App muss nicht heruntergeladen werden. Alles, was man braucht ist ein QR-Code-Scanner. Alternativ kann der Nachweis auch analog als Ausdruck vorgezeigt werden. Nach 48 Stunden verliert der Code seine Gültigkeit.
Für Dienstleister und Geschäfte (mit App) Geschäftsinhaber und Dienstleister, die sich die negativen Testergebnisse ihrer Kunden vorzeigen lassen müssen, profitieren ebenfalls von schnelltest.click. Sie können sich einfach die App herunterladen und haben das komplette Test- und Kontaktdaten-Management auf ihrem Smartphone integriert. So können die negativen Tests mit Uhrzeit erfasst und die Kontaktdaten dokumentiert werden.
Die Überprüfung des Negativ-Bescheides benötigt Sekunden und gibt die Sicherheit, dass Kunden und Gäste einen aktuell gültigen Negativ-Test besitzen. Die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung verläuft so digital und ohne großen Aufwand. Die Daten werden 30 Tage gespeichert und danach automatisch und datenschutzkonform gelöscht.
Ausblick: Das Gesundheitsamt des Landkreises arbeitet gerade gemeinsam mit den Entwicklern von schnelltest.klick daran, die Anwendung an die Corona-Warn-App des Bundes anzuschließen. Zu den Einzelheiten wird das Landratsamt zeitnah informieren.
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