Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Kohletagebau in Turów mit sofortiger Wirkung gestoppt werden muss, bis die finale Entscheidung des Falles vor Gericht getroffen ist. Es ist das erste Mal, dass der EuGH eine solche vorläufige Maßnahme auf Anfrage eines Mitgliedsstaates, Tschechien, in Bezug auf den Schutz der Umwelt festlegt.
Hierzu erklärt Anna Cavazzini, Grüne Europageordnete aus Sachsen: „Der Europäische Gerichtshof hat heute eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, nach der Polen sofort alle Aktivitäten im Braunkohletagebau Turów bis zur finalen Gerichtsentscheidung einstellen muss.
Das ist eine richtungsweisende und gute Nachricht für all diejenigen, die in der Region seit Jahren gegen das unrechtmäßige Weiterbeitreiben des Tagebaus kämpfen.
Es ist außerdem ein guter Tag für den europäischen Umweltschutz und den EU Green Deal: Die heutige Entscheidung ist beispiellos – zum allerersten Mal hat der Gerichtshof eine solche Maßnahme auf Grundlage der Beschwerde eines anderen Mitgliedstaates aus Gründen des Umweltschutzes erwirkt.
Mit der heutigen Entscheidung zeigt sich erneut, dass die Kommission schon längst hätte ein Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg bringen müssen.“
Zum Hintergrund:
Tschechien hatte nach mehrfach gescheiterten Verhandlungen und Versuchen außergerichtlicher Einigungen mit Polen eine Klage angestrengt, die zum laufenden Verfahren im EuGH geführt hat. Polen hat negative Auswirkungen des Tagebaus auf die tschechische angrenzende Region genauso wie Rechtsbrüche stets verneint, die sogar die Europäische Kommission bereits anerkannt hat.
Keine Kommentare bisher