Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) hat im Auftrag des Bundes bislang 205 Millionen Euro an Überbrückungshilfe III an die sächsischen Antragsteller ausgezahlt. Dazu kommen – speziell für Soloselbstständige – rund 59,0 Millionen Euro an „Neustarthilfe“, für die bis jetzt 10.488 Anträge gestellt worden sind.
Seit dem 17. März kann die SAB die Anträge auf Überbrückungshilfe III bearbeiten und vollständig auszahlen. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31. August 2021. Sachsenweit haben seit Mitte Februar Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler knapp 7.200 Anträge auf Überbrückungshilfe III gestellt.
Für die November- und Dezemberhilfe ist die Antragsfrist Ende April abgelaufen.
17.529 Unternehmen haben nach Beantragung auf Novemberhilfe ihr Geld bekommen, davon 5.870 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Auszahlungen summieren sich auf 209,3 Millionen Euro. 940 Anträge wurden abgelehnt bzw. befinden sich noch in Prüfung.
Für die Dezemberhilfe haben 17.489 Unternehmen ihre Auszahlung erhalten, davon 5.551 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Höhe der Auszahlungen beträgt 241,4 Millionen Euro. 1.775 Anträge wurden abgelehnt bzw. befinden sich noch in Prüfung.
„Sächsische Unternehmen und Selbstständige leiden seit über einem Jahr unter der Corona-Pandemie. Wir unterstützen sie und stehen an ihrer Seite“, betont Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig und ergänzt: „Die SAB hat in diesem Zeitraum gut 150.000 Anträge auf Corona-Hilfen bearbeitet. Die von der SAB ausgezahlten Gelder – die Wirtschaftshilfen im ersten Lockdown, die November- und Dezemberhilfe sowie die noch laufende Überbrückungshilfe III – summieren sich auf insgesamt 1,8 Milliarden Euro.“
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