Der Deutsche Bundestag hat wichtige Änderungen im Urheberrecht beschlossen, die den Schutz von Urhebern und ihren Werken in Zeiten der massenhaften Verbreitung über das Internet verbessern. Damit verbunden ist auch die Entfristung der gesetzlich erlaubten Nutzung wissenschaftlicher Inhalte in Unterricht, Lehre und Forschung. Das war ein Kernanliegen der Länder.
Zudem geht das Urheberrecht mit der Novelle auch neue Wege. Möglich sind künftig etwa sogenannte kollektive Lizenzen. Diese können im Rahmen von Verträgen vereinbart werden und erleichtern so die Nutzung von Werken zum Beispiel für Digitalisierungsprojekte. Damit wird auch der Umgang mit Werken geregelt, die etwa im Handel nicht verfügbar sind.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: „Mit dem neuen Urheberrecht können geschützte Werke auch über das Jahr 2023 hinaus in Unterricht, Lehre, Forschung und Kultur verwendet werden. Das ist für die Wissensvermittlung ebenso wie die wissenschaftliche Arbeit von enormer Bedeutung. Davon profitieren Lehrkräfte und Studierende unserer Hochschulen ebenso wie Wissenschaftler unserer Forschungseinrichtungen. Ich bin froh, dass es gelungen ist, hier einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Urheber und Freiheit der Wissenschaft zu schaffen.“
Hintergrund:
Bislang war die Nutzung von geschützten Werken in Lehre und Forschung gesetzlich erlaubt, allerdings nur bis zum Jahr 2023. Mit der Gesetzesnovelle entfällt diese Frist. Nach dem Beschluss des Bundestages soll die Urheberrechtsnovelle am 28.05. noch vom Bundesrat bestätigt werden.
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