Anlässlich des Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai erklärt die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping: „Der 8. Mai 1945 markiert das Ende eines Krieges, der unvorstellbares Leid über die Menschen brachte. Gleichzeitig bedeutet er das Ende des Massenmordes an den europäischen Juden und der systematischen Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma.“

„Verbunden mit dem heutigen Gedenken an die Opfer des Krieges und des nationalsozialistischen Regimes ist auch das Bewusstsein für die Aufgabe, die wir als Generation übernommen haben. Es ist unsere Pflicht, uns Hass und Hetze, Fremdenfeindlichkeit und antidemokratischen Bestrebungen entgegenzustellen. Sie begegnen uns gerade in Zeiten der Pandemie in neuem Gewand und nicht immer klar erkennbar“, so Köpping weiter.

„Wir beobachten mit Sorge, dass Vorurteile und Ablehnungshaltungen gegenüber Jüdinnen und Juden sowie gegenüber Sinti und Roma in Sachsen zunehmend auch aus der Mitte der Gesellschaft heraus geäußert werden. Deshalb möchten wir die Projektarbeit in diesen Themenfeldern nochmals stärken“, so Köpping weiter.

Im Rahmen des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ können bis zum 31. Mai 2021 nochmals Anträge zur Förderung von Projekten im Jahr 2021 mit besonderem thematischen Schwerpunkt eingereicht werden.

Der Aufruf zur Antragstellung richtet sich an Projekte, die Antisemitismus und Antiziganismus/Antiromaismus als spezielle Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Sachsen abbauen helfen sowie an Projekte, die im Kontext des „Festjahres 2021 – Jüdisches Leben in Deutschland“ zum interkulturellen und interreligiösen Austausch sowie zur Förderung der Toleranz und Akzeptanz sowohl von Jüdinnen und Juden als auch von jüdischem Leben im Freistaat Sachsen beitragen.

„Die Förderung von demokratischem Engagement und die Beratung und Unterstützung der Menschen, die sich für eine pluralistische und weltoffene Gesellschaft einsetzen, sowie derer, die von antidemokratischen Einstellungen und Handlungen persönlich betroffen sind, sind für mich sowohl ein Kernanliegen meines Hauses als auch eine gemeinsame Verantwortung, die wir zusammen mit Akteuren der Zivilgesellschaft tragen“, so Staatsministerin Petra Köpping.

Im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das Demokratie-Zentrum Sachsen seit Jahren ein etablierter Ansprechpartner für alle, die sich im Freistaat mit Extremismus und Menschenfeindlichkeit auseinandersetzen. Neben der Beratung von Engagierten sowie Betroffenen, stellen Unterstützungsangebote für Kommunen sowie lokale Verantwortungsträger/-innen einen Schwerpunkt der Arbeit dar. So können sich z. B. Betroffene von Antisemitismus und Antiziganismus an die Opferberatung des Demokratie-Zentrums wenden.

Weitere Informationen zum Förderaufruf des Programms Weltoffenes Sachsen erhalten Sie unter www.weltoffenes.sachsen.de. Nachfragen können außerdem via E-Mail an demokratie@sms.sachsen.de gerichtet werden. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Das Demokratie-Zentrum Sachsen wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert. Die Maßnahme wird zudem mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Haushaltes.

Informationen zu den Beratungsangeboten des Demokratie-Zentrums finden Sie unter www.demokratiezentrum.sachsen.de. Fragen können gerichtet werden an lks-dz@sms.sachsen.de.

Informationsblatt für Antragsteller.

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