Heute hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags die Kofinanzierungsmittel in Höhe von insgesamt 37,4 Mio. Euro für die Gewährung von Härtefall-Hilfen zur Unterstützung von finanziell erheblich von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen freigegeben. Damit stehen für Härtefälle im Freistaat Sachsen jetzt insgesamt 74,9 Mio. Euro zur Verfügung.
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Nicht jeder kann die Fördervoraussetzungen bestehender Hilfsprogramme des Bundes und der Länder erfüllen. Diesen privaten Unternehmen und Selbstständigen, die bisher durchs Raster gefallen sind, wollen wir helfen. Das ist nicht nur finanziell notwendig, sondern auch politisch geboten.“
„Um diesen Härtefällen auch die Möglichkeit zu geben, an Hilfen zu kommen, wurden heute die sächsischen Kofinanzierungsmittel bereitgestellt. Ich bin dem Bund für diesen Vorstoß dankbar. Die Anträge können demnächst bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Damit kann auch Unternehmen geholfen werden, die auf Grund von speziellen Fallkonstellationen von den bestehenden Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder nicht berücksichtigt werden konnten“, so von Breitenbuch.
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