Die Corona-Infektionslage hat sich in Leipzig sehr positiv entwickelt und liegt stabil unter 50; die bis zum 13. Juni gültige neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen erlaubt daher ab dem kommenden Montag weitere Lockerungen in Leipzig. Die wichtigste Änderung: die Schulen wechseln wieder in den Regelbetrieb. Erleichterungen gibt es auch in der Gastronomie.
Oberbürgermeister Burkhard Jung: „Gemeinsam haben wir in Leipzig eine ganz wichtige Etappe geschafft, die Inzidenz deutlich unter 50 gedrückt. Kinder haben jetzt wieder im gesamten Klassenverband Unterricht, dies ist die wichtigste Lockerung.“ Zugleich appelliert das Stadtoberhaupt an die Leipzigerinnen und Leipziger: „Bitte machen Sie weiter mit, halten Sie Abstand, halten Sie die Regeln ein – dann ist mir nicht bange, dass wir in Leipzig einen tollen Sommer erleben können.“
Die genauen Stundenplaninhalte können die Grundschulen ab Montag in Eigenverantwortung festlegen. Auch in Kindertageseinrichtungen und Horten ist wieder Regelbetrieb entsprechend der pädagogischen Konzeption möglich. Schulfahrten sind zunächst weiterhin unzulässig, sollen aber mit der nächsten Corona-Schutz-Verordnung ab dem 14. Juni wieder möglich gemacht werden.
Die zweimalige Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten, bleibt bestehen. Eine Ausnahme bilden die Eltern, die ihre Kinder in die Einrichtungen bringen und wieder abholen. Hier ist kein Test mehr erforderlich. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.
Vicki Felthaus, Bürgermeisterin für Jugend, Schule und Demokratie: „Es ist wichtig für die persönliche und soziale Entwicklung der Kinder, dass die Schulen und Kitas endlich wieder im Regelbetrieb öffnen können. Das gemeinsame Lernen und der Austausch mit Gleichaltrigen, wie dies in Gruppen- und Klassenverbänden passiert, spielt eine wesentliche Rolle. Wir tun alles dafür, dass die Wiederaufnahme des Regelbetriebes am Montag unkompliziert abläuft, bitten zugleich um Geduld und Verständnis.“
Die Gastronomie darf ab Montag auch in den Innenräumen dürfen Gäste bewirten, allerdings gelten hier weiterhin die Reglungen zur Kontakterfassung und -nachverfolgung. Ein aktueller Negativtest ist erforderlich, wenn mehrere Haushalte an einem Tisch sitzen. Auch Hotels können wieder Touristen empfangen, auch hier gelten aber die Regelungen: Buchung, Dokumentation, Test.
Bei Sport und Fitness gilt ab Montag: Fitnessstudios können wieder öffnen. Kontaktsport ist in Außenbereichen weitestgehend ohne Einschränkung möglich, in Sporthallen sowie sonstigen Innenbereichen können bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung trainieren.
Keine Änderungen gibt es zunächst beim Einzelhandel und den körpernahen Dienstleistungen. Hier greifen Lockerungen erst ab einer 14 Tage anhaltenden Inzidenz unter 35.
Keine Kommentare bisher