„Mit der Gründung des Staatsministeriums für Regionalentwicklung hat die Staatsregierung ein starkes Zeichen gesetzt, wie wichtig uns die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Sachsen ist. Der erste eigene Doppelhaushalt des neuen Ministeriums unterstreicht dies“, das sagte Staatsminister Thomas Schmidt nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2021 und 2022 durch den Sächsischen Landtag.
Der Einzelplan des Staatsministeriums für Regionalentwicklung sieht Ausgaben in Höhe von circa 1,18 Milliarden Euro vor. Dazu kommen LEADER-Mittel in Höhe von 122 Millionen Euro für den Übergang der europäischen Förderperioden, die durch das SMR fachlich umgesetzt werden. „Wir haben damit gute Voraussetzungen geschaffen, um die anstehenden Herausforderungen der Strukturentwicklung in den Revieren, der Stärkung unserer Städte und Dörfer sowie einer modernen Verwaltung anzugehen“, so der Minister weiter.
Für weiterhin attraktive Orte in Sachsen können erfolgreiche und stark nachgefragte Förderprogramme weitergeführt werden. Für unser Landesprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« können wie im vergangenen Jahr sowohl 2021 als auch 2022 25 Millionen Euro für Projekte zur Innenentwicklung und Aufwertung der Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten aufgerufen werden.
„Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen dies wieder durch die Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel unterstützen. Das Programm trägt erheblich zur Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen bei“, sagte Staatsminister Schmidt. Die bereits bestehende Richtlinie „FR-Regio“ wird um spezifische Aspekte zur Gestaltung vitaler Regionen erweitert. Dafür stehen im Doppelhaushalt elf Millionen Euro zur Verfügung.
Dabei können nichtinvestive Maßnahmen wie Strategiekonzeptionen oder Bund-Land-Projekte mit fachübergreifenden Ansätzen gefördert werden. Aber auch investive Ausgaben für Umsetzungsmaßnahmen zur Entwicklung von „Vitalen Regionen“ (Vorhaben zur Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge hinsichtlich des demografischen Wandels) sind förderfähig.
Kürzlich wurde die Förderung des Baus und der Sanierung von Sozialwohnungen in Dresden und Leipzig verbessert, für die Modernisierung von sozialem Wohnraum in Kleinstädten und ländlicheren Räumen wurde sogar ein neues Förderprogramm aufgelegt. Mit dem neuen Doppelhaushalt stehen insgesamt 148 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung – 100 Millionen Euro davon stellt der Bund bereit.
Gleichzeitig wurde die Förderung von Eigenheimen für Familien deutlich verbessert und um Module ergänzt. Das Programm „Jung kauft alt“ wurde ebenfalls in die Förderung aufgenommen, um die Herrichtung älterer Bestandsgebäude anzureizen und so der Versiegelung weiterer Flächen entgegenzuwirken.
Für die Förderung von Eigenheimen stehen im Doppelhaushalt über 130 Millionen Euro Darlehensvolumen bereit. Mit über 18 Millionen Euro konnten erneut mehr Mittel für die große Nachfrage nach barrierenreduzierenden Umbauten zur Verfügung gestellt werden.
Ein wichtiger Schwerpunkt bleiben im neuen Doppelhaushalt die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung. Für die Jahre 2021 und 2022 stehen insgesamt 341,5 Millionen Euro bereit, der Bund trägt davon einen Anteil von 176,6 Millionen Euro.
„So gelingt es dem Freistaat Sachsen kontinuierlich, die nach dem Verteilerschlüssel zustehenden Bundesmittel den sächsischen Kommunen vollständig zur Verfügung stellen zu können. Das ist nicht selbstverständlich“, sagte Staatsminister Schmidt. Außerdem sind für die Landesprogramme „Rückbau Wohngebäude“ und „Brachenberäumung“ für die nächsten beiden Jahre 16,6 Millionen Euro im Haushalt verankert.
Die erfolgreichen Formate simul+Wettbewerb »Ideen für den ländlichen Raum« und die Sächsischen MitmachFonds sollen in der Zukunftsinitiative simul+ zusammengeführt und auf alle sächsischen Regionen ausgeweitet werden. Mit dem neuen „simul+Mitmachfonds“ sollen innovative Projekte zur Strukturentwicklung im gesamten ländlichen Raum initiiert werden.
16 Millionen Euro sind dafür insgesamt im Doppelhaushalt vorgesehen. Daneben soll der Holzbau im Freistaat Sachsen gestärkt werden. Für den Aufbau des Holzbaukompetenzzentrums unter dem Dach von simul+ werden als Anlauffinanzierung im Doppelhaushalt 1,8 Millionen Euro bereitgestellt.
Ein herausragender Schwerpunkt wird die Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohlerevieren bleiben. Dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen stehen Finanzhilfen des Bundes in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2038 zur Verfügung. Diese Mittel können jedoch nur mit einem Eigenanteil von zehn Prozent abgerufen werden.
Bei finanzschwächeren Kommunen kann der Freistaat Sachsen diesen Eigenanteil teilweise übernehmen. Für die Abwicklung wurde das Sondervermögen „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“ errichtet. Dem Sondervermögen soll in diesem Jahr ein erster Betrag in Höhe von 86,5 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt zugeführt werden.
„Mit dem Sondervermögen und den Förderrichtlinien der Strukturentwicklung stehen nun die maßgeblichen Instrumente bereit, damit wir gemeinsam die mit dem Strukturstärkungsgesetz gebotene Chance nutzen und den Strukturwandel in den Regionen voranbringen können“, sagte Staatsminister Schmidt.
„Seit der Gründung des SMR besteht der Anspruch, ein modernes Ministerium aufzubauen. Ein weiterer Schritt zu mehr Bürgernähe und Effizienz soll durch die Digitalisierung der Bauverwaltung erreicht werden. Insgesamt 4,5 Millionen Euro sind in den Jahren 2021 und 2022 vorgesehen, um etwa elektronische Anzeigen und Anträge für Baugenehmigungen zu ermöglichen“, sagte Staatsminister Schmidt. „Ich danke an dieser Stelle den Koalitionsfraktionen, die diese Mittel in den Einzelplan eingebracht haben – ebenso wie den Mittelaufwuchs für die Denkmalpflege.“
Der vorliegende Doppelhaushalt spiegelt die Wertschätzung der sächsischen Denkmallandschaft wider. Das Landesamt für Denkmalpflege konnte solide finanziell ausgestattet werden. Die Fördermittelansätze für den Denkmalschutz steigen bemerkenswert um über 10 Millionen Euro auf 56,6 Millionen Euro.
So wird dafür Sorge getragen, dass Fördermittel aus dem Bundeshaushalt im gebotenen Maße kofinanziert werden. Mit den Mitteln erhält sich der Freistaat auch Spielräume für die Unterstützung von Vorhaben aus dem Landessonderprogramm. Dieses wird mit insgesamt 12 Millionen Euro ausgestattet.
Wichtige Weichenstellungen werden bei der Sicherung des Personalbedarfs vorgenommen. So kann die Ausbildungsoffensive des Staatsbetriebs Geobasisinformation und Vermessungswesen (GeoSN) vorangetrieben werden. Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt können ab 2021 Vermessungsreferendare und -anwärter jährlich eingestellt und damit doppelt so viele Nachwuchskräfte auf ihre Tätigkeit in den Vermessungsbehörden und bei den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbereitet werden als bisher.
„Ich will nicht verhehlen, dass der Aufbau des neuen Ministeriums insbesondere bei der Personalausstattung äußerst schwierig war. Der Dienstbetrieb konnte allein durch Mitarbeiter anderer Ressorts und zeitweilige Stellenzuweisungen abgesichert werden“, sagte Staatsminister Schmidt.
„In den parlamentarischen Beratungen konnten nun 30 neue Stellen für das Ressort SMR in den Haushaltsplan aufgenommen werden. Dafür bin ich sehr dankbar. Insbesondere gilt jedoch mein Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des gesamten Geschäftsbereichs des SMR für das unglaubliche Engagement beim Aufbau des neuen Ministeriums unter schwierigen Rahmenbedingungen.“
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