Sachsenweit haben seit Mitte Februar Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler knapp 5.900 Anträge auf „Überbrückungshilfe III“ gestellt. Seit dem 17. März kann die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) im Auftrag des Bundes die Anträge bearbeiten und vollständig auszahlen.
Die sächsischen Antragsteller haben bislang Auszahlungen in Höhe von rund 160,1 Millionen Euro erhalten. Dazu kommen – speziell für Soloselbstständige – rund 54,1 Millionen Euro an „Neustarthilfe“, für die bislang 9.586 Anträge gestellt worden sind.
Der aktuelle Bearbeitungsstand bei den etwa 18.200 Anträgen auf „Novemberhilfe“, die die SAB seit Freischaltung des bundesweiten Antragsportals ab dem 12. Januar 2021 bearbeiten kann, beträgt 98 Prozent. 17.043 Unternehmen haben ihr Geld bekommen, davon 5.694 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Auszahlungen summieren sich auf 197,8 Millionen Euro. 698 Anträge wurden abgelehnt bzw. befinden sich noch in Prüfung.
Für die „Dezemberhilfe“, die die SAB seit dem 1. Februar 2021 bearbeiten kann, haben die SAB und der Bund rund 17.900 Anträge erhalten. 97 Prozent davon sind aktuell abschließend bearbeitet. Hier haben bislang 16.876 Unternehmen ihre Auszahlung erhalten, davon 5.382 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Höhe der Auszahlungen beträgt 234,6 Millionen Euro. 1.409 Anträge wurden abgelehnt bzw. befinden sich noch in Prüfung.
Die Antragsfrist für die November-/Dezemberhilfe endet am 30. April 2021, für die Überbrückungshilfe III am 31. August 2021.
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