Sachsenweit haben seit Mitte Februar Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler knapp 5.500 Anträge auf „Überbrückungshilfe III“ gestellt. Seit dem 17. März kann die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) im Auftrag des Bundes die Anträge bearbeiten und vollständig auszahlen.
Die sächsischen Antragsteller haben bislang Auszahlungen in Höhe von rund 131,3 Millionen Euro erhalten. Dazu kommen – speziell für Soloselbstständige – rund 51,2 Millionen Euro an „Neustarthilfe“, für die bislang 9.103 Anträge gestellt worden sind.
Der aktuelle Bearbeitungsstand bei den etwa 18.000 Anträgen auf „Novemberhilfe“, die die SAB seit Freischaltung des bundesweiten Antragsportals ab dem 12. Januar 2021 bearbeiten kann, beträgt 97 Prozent. 16.913 Unternehmen haben ihr Geld bekommen, davon 5.633 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Auszahlungen summieren sich auf 193,6 Millionen Euro. 698 Anträge wurden abgelehnt bzw. befinden sich noch in Prüfung. Weitere 369 Anträge wurden technisch abgewiesen, 96 Anträge zurückgezogen.
Für die „Dezemberhilfe“, die die SAB seit dem 1. Februar 2021 bearbeiten kann, haben die SAB und der Bund rund 17.600 Anträge erhalten. 95 Prozent davon sind aktuell abschließend bearbeitet. Hier haben bislang 16.716 Unternehmen ihre Auszahlung erhalten, davon 5.338 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Höhe der Auszahlungen beträgt 227,6 Millionen Euro. 1.420 Anträge wurden abgelehnt bzw. befinden sich noch in Prüfung. Technisch abgewiesen wurden weitere 399 Anträge, 81 wurden zurückgezogen.
Die Antragsfrist für die November-/Dezemberhilfe endet am 30. April 2021, für die Überbrückungshilfe III am 31. August 2021.
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