Sachsens Umweltminister Wolfram Günther hat am Freitag (23.4.) an der Frühjahrskonferenz der Umweltministerinnen und -minister, -senatorinnen und -Senatoren (UMK) teilgenommen. Unter anderem wurden folgende einstimmige Beschlüsse gefasst.
1. Wald-Klimaprämie: Die UMK einigte sich auf Einführung einer Wald-Klimaprämie. Die Ministerinnen und Minister bitten die Bundesregierung mit dem heutigen Beschluss, ein Honorierungsmodell aus Mitteln des Bundes zu entwickeln.
Sachsens Umweltminister Günther: „Wir wollen, dass Klimaschutz- und andere Ökosystemleistungen der Wälder honoriert werden, um langfristig klimastabilere, resiliente, artenreiche Waldökosysteme und ihre Funktionsvielfalt zu erhalten. Wir wollen keine Flächenprämie, sondern eine Honorierung konkreter Inhalte, die die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer für den Klimaschutz und das Ökosystem Wald erbringen.“
2. Textilrecycling: Die UMK bittet die Bundesregierung, eine erweiterte Herstellerverantwortung für den Textilbereich nach Vorbild anderer europäischer Staaten, wie zum Beispiel Frankreich und Schweden anzustoßen. Hintergrund ist, dass durch die steigende Zahl sogenannter Fast-Fashion-Anbieter, durch immer mehr online bestellter und zurückgesendeter Ware sowie durch die infolge der Corona-Pandemie gestiegene Zahl unverkaufter Ware Textilien in großem Umfang vernichtet werden. Berichte gehen von 500 Millionen Textilien aus.
Umweltminister Wolfram Günther: „Der Trend zu Fast Fashion geht zu Lasten von Umwelt und Klima. Wir brauchen dringend eine Veränderung hin zu langlebigeren, auf Reparatur- und Recyclingfähigkeit optimierten Textilien. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern halte ich es für notwendig, dass Hersteller und Händler nachvollziehbarer als bisher dokumentieren, wie sie mit unverkaufter Ware umgehen. Für mich ist es unverständlich, dass die Vernichtung von Waren in der Regel kostengünstiger ist als andere Formen der Weiternutzung.
Aus Sicht des Ressourcenschutzes ist das nicht hinnehmbar und steht übrigens auch der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie entgegen. Ich bin der Auffassung, dass das Recycling von Textilien und Fasern insgesamt gestärkt werden muss. Wir brauchen europaweite Märkte für recycelte und wiederverwendbare Textilien sowie für Recyclingfasern. Wir wollen daher die Bundesregierung bitten, sich mit Blick auf den Klima- und Umweltschutz, die Ressourcenschonung und Abfallvermeidung dafür einzusetzen, die Herstellerverantwortung auf europäischer Ebene im Textilbereich schnellstmöglich zu konkretisieren. Dabei geht es auch darum, die Produktionsbedingungen in Drittländern zu verbessern.“
3. Treibhausgas-Reduktionsziel: Das Ergebnis der europäischen Trilogverhandlungen vom 20.4., die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 55 Prozent zu reduzieren, bleibt hinter der UMK-Forderung einer Reduktion um 60 Prozent zurück. Vor diesem Hintergrund bittet die UMK sicherzustellen, dass kurzfristig weitere Erhöhungen des Klimaziels möglich sind, wenn sie auf dem Pfad zur notwendigen Klimaneutralität notwendig werden. Die UMK sprach sich heute dafür aus, auch kurzfristige Anpassungen des Klimaziels bis 2030 in Betracht zu ziehen, wenn der Pfad der Klimaneutralität verfehlt wird.
Angesichts der verschärften europäischen Ziele halten die Ministerinnen und Minister der Länder auch eine Anhebung des Treibhausgasminderungsziels auf Bundesebene für dringend erforderlich. Die Ministerinnen und Minister äußerten die Erwartung, dass die Ergebnisse des Expertenrates für Klimafragen, der ein Minderungsziel für Deutschland von 62 bis 68 Prozent aus dem neuen EU-Ziel ableitet, zum Ausgangspunkt der weiteren Entscheidungen gemacht werden.
Sachsens Umweltminister Günther: „Mit einer Anhebung der Treibhausgas-Minderungsziele verbunden ist eine weitere Anhebung des Ausbauziels für die Erneuerbaren Energien. Denn wir müssen zusätzlich fossile Stromerzeugung ersetzen, zudem wird ein erhöhter Stromverbrauch für Sektorkopplungstechnologien erforderlich“.
4. Die UMK bittet mit heutigem Beschluss die Bundesregierung, die vom Bund vorgesehene Moorschutzstrategie noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen und die Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz abzuschließen, damit deren Umsetzung zeitnah erfolgen kann. Ziel dieses auf Freiwilligkeit basierenden Programms ist es, den auf Moorflächen wirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirten ihre für den Natur- und Klimaschutz erbrachten Leistungen langfristig zu vergüten. Gleichzeitig werden mit diesem Programm alternative Bewirtschaftungsformen unterstützt.
Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: „Wir haben in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ wenige Moorflächen. Moore leisten einen großen Beitrag zum Klimaschutz und zur Artenvielfalt. Deshalb renaturieren wir Moore im sächsischen Staatswald. Umso mehr freue ich mich, dass die Bundesländer mit großen landwirtschaftlichen Moorflächen mit dem heutigen Beschluss bei diesem Thema vorangehen.“
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