Um die aktuelle Corona-Impfverordnung umzusetzen, hat die Stadt Leipzig jetzt jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bestimmt, die in „besonders relevanter Position“ arbeiten. Dies betrifft insbesondere die Beschäftigten im direkten Bürgerkontakt sowie Mitarbeiter der so genannten Kritischen Infrastruktur.
Diese fallen unter die in der Verordnung benannte „Priorität 3“ und können sich damit ab sofort um einen Impftermin bemühen. Die entsprechende Priorisierung der Beschäftigten der Stadtverwaltung hat Oberbürgermeister Burkhard Jung jetzt auf Vorschlag von Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning beschlossen.
Neben Beschäftigten in Horten, Schulen oder dem Rettungsdienst, die bereits der ersten und zweiten Priorität angehören, sind nun beispielsweise auch Angestellte in Bürgerämtern, der Stadtkämmerei, der Gewerbebehörde, des Stadtordnungsdienstes, der Wohngeldstelle sowie des Standesamtes impfberechtigt. Kriterien der Zuordnung waren neben häufigem Bürgerkontakt unter anderem, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesetzliche Pflichtaufgaben erfüllen, in der Gefahrenabwehr tätig sind, im Sozialbereich Leistungen gewähren oder etwa Zahlungsverkehr abwickeln.
Auch die Bürgermeister, Mitglieder des Stadtrates, der Stadtbezirksbei- und Ortschaftsräte sowie des Jugendhilfeausschusses sind als wichtiger Teil der Verwaltungsorgane in der „Priorität 3“ anerkannt.
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