Entsprechend des im Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 formulierten Auftrages wurde das von der sächsischen Staatsregierung im Jahr 2011 verabschiedete Standortekonzept im Hinblick auf die Verteilung der Finanzämter evaluiert und entsprechend der formulierten Ziele leicht angepasst.
Von den aktuell 24 Finanzämtern werden zukünftig insgesamt 21 Standorte erhalten. Zusätzlich zu den bereits feststehenden Standorten verbleiben die Finanzämter Stollberg, Schwarzenberg, Oschatz, Löbau und Hoyerswerda als Außenstellen. Neben der Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger wird damit auch die wirtschaftliche Nutzung von Bestandsgebäuden gewährleistet.
„Wir halten daran fest, dass es in jedem Landkreis ein Finanzamt gibt. Das ergänzen wir jetzt durch Außenstellen, um in den Regionen noch besser präsent zu bleiben“, erläuterte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.
„Insgesamt haben wir das Standortekonzept wirtschaftlich und regional ausgewogen justiert, sodass wir mit einer zukunftsfähigen und gut erreichbaren Finanzamtsstruktur für den Freistaat Sachsen langfristig aufgestellt sind“, so der Finanzminister. Dazu sollen vorhandene Liegenschaften optimal genutzt und nur dort, wo es erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, Neubauten errichtet werden.
Konkrete Änderungen ergeben sich vor allem im Erzgebirgskreis. In Schwarzenberg und Stollberg bleiben die bereits vorhandenen Finanzämter als Außenstellen in ihrer bisherigen Größe erhalten. Daraus folgt auch, dass kein eigenständiges Finanzamt für Sonderaufgaben in Schwarzenberg eingerichtet wird.
Dementsprechend wird das aktuell laufende Bauprogramm in Annaberg angepasst, wo ursprünglich alle Finanzämter des Erzgebirgskreises konzentriert werden sollten. Die Bauarbeiten an der Alten Post, dem ersten Bauabschnitt am Finanzamt Annaberg, werden noch in diesem Jahr abgeschlossen. Danach folgt die Sanierung des bisherigen Finanzamtsgebäudes sowie des ehemaligen Amtsgerichts.
Auf die bisherige Errichtung eines viergeschossigen Neubaus wird zugunsten des Erhalts der Außenstellen des Finanzamtes Annaberg verzichtet. Die bisherigen Planungen werden aktuell auf die geänderte Situation angepasst.
Umgesetzt wird wie 2011 beschlossen die Auflösung des Finanzamtes Zschopau. Die Aufgaben nehmen zukünftig die anderen Standorte im Erzgebirgskreis wahr. Nach dem Auszug des Finanzamtes im Jahr 2025 wird das Gebäude planmäßig für die Niederlassung Zschopau des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LaSuV), bislang in Chemnitz ansässig, hergerichtet.
Im Landkreis Nordsachsen bleibt neben dem zentralen Finanzamt in Eilenburg auch der Standort Oschatz als Außenstelle bestehen.
In Mittelsachsen ist nach wie vor ein zentrales Finanzamt in Freiberg geplant, wo die bisherigen Standorte Döbeln und Mittweida konzentriert werden. Dafür sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich. Angestrebt ist, dass der neue Standort im Jahr 2026 in Betrieb gehen kann. Bis dahin bleiben die Finanzämter in Döbeln und Mittweida sowie auch in Freiberg am aktuellen Standort angesiedelt.
Ostsachsen wird zusätzlich zu den Finanzämtern in Görlitz und Bautzen Außenstellen in Hoyerswerda und Löbau haben. Diese Standorte spielen insbesondere bei der Unterstützung eines erfolgreichen Strukturwandels in diesen Regionen eine wichtige Rolle.
Für die sächsischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ergeben sich im Rahmen der weiteren Umsetzung des Standortekonzepts kaum spürbare Änderungen. Lediglich die Steuernummer derjenigen, die derzeit von einem zu schließenden oder in eine Außenstelle umzuwandelnden Finanzamt geführt werden, wird sich perspektivisch ändern. Hierüber werden die jeweiligen Finanzämter die Betroffenen rechtzeitig informieren.
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