Im vergangenen Jahr haben die rund 104 sächsischen Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder für den Fiskus insgesamt knapp 117 Millionen Euro (2019: rund 95 Millionen Euro) aufgedeckt. Die Hälfte dieses Mehrergebnisses lässt sich auf Strafverfahren im Bereich des Umsatzsteuer-Karussellbetrugs zurückführen. Insgesamt beträgt das von der sächsischen Steuerfahndung festgestellte Mehrergebnis bei der Umsatzsteuer knapp 72 Millionen Euro.
Circa 21 Millionen Euro sind der Einkommensteuer zuzurechnen. Die festgestellten Mehrergebnisse im Bereich der Körperschaftsteuer betragen in etwa eine Million Euro, bei der Gewerbesteuer circa 5,4 Millionen Euro und bei der Lohnsteuer rund drei Millionen Euro. Schließlich schlagen noch sonstige Steuern (beispielsweise Erbschaft- und Schenkungsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Bauabzugsteuer, Grunderwerbsteuer) und Zinsen mit über 14 Millionen Euro zu Buche.
Die drei sächsischen Steuerfahndungsstellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig führten insgesamt über 1.000 Ermittlungsverfahren durch. Daneben ermittelten sie in über 600 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden.
Im Anschluss an die Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2020 insgesamt knapp 300 Strafverfahren eingeleitet. Die Strafverfahren werden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bzw. von den Staatsanwaltschaften weitergeführt.
In den von der sächsischen Steuerfahndung ermittelten Fällen verhängten die Gerichte im Jahr 2020 Freiheitsstrafen von insgesamt knapp 38 Jahren und setzten Geldstrafen sowie Geldauflagen von insgesamt rund 1,5 Millionen Euro rechtskräftig fest.
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