Die Deutsche Unesco-Kommission und die Kulturministerkonferenz haben heute die neue Bewerbungsrunde für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gestartet. Bis zum 30. November 2021 können Menschen in ganz Deutschland lebendige Traditionen für die Aufnahme vorschlagen.
Kulturministerin Barbara Klepsch ruft dazu auf, dass sich Trägergruppen aus Sachsen mit ihren lebendigen Traditionen bewerben. „Ich würde mich sehr freuen, wenn Sachsen auch Vorschläge einbringt. Das immaterielle Kulturerbe hat eine besonders wichtige Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere kulturelle Identität. Wie wichtig dies ist, zeigt besonders die aktuelle Situation in der Pandemie. Wir brauchen diesen gesellschaftlichen Zusammenhalt, um einen Ausweg aus dieser Krise zu finden“, betont die Ministerin.
Zum Immateriellen Kulturerbe gehört überliefertes Wissen und Können aus den Bereichen Tanz, Theater oder Musik ebenso wie mündliche Überlieferungen, Naturwissen, Handwerkstechniken und Feste. 126 Kulturformen sind aktuell im Bundesweiten Verzeichnis eingetragen, darunter Orgelbau und Orgelmusik, der Poetry Slam oder die Idee und Praxis der Kunstvereine.
Erst kürzlich, am 19. März 2021, hat die Kulturministerkonferenz entschieden, das Kamenzer Forstfest in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. Bereits aufgenommen sind unter anderem auch die Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben, die Genossenschaftsidee, die sächsischen Bergparaden und Bergaufzüge sowie die sächsischen Knabenchöre.
Um ins Bundesweite Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die Bewerbungen eine Reihe von Kriterien erfüllen. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Deutschen Unesco –Kommission unter https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-werden/aufnahmekriterien
Bewerbungen können bis zum 30. November 2021 über ein Online-Formular eingereicht werden: https://www.unesco.de/sites/default/files/2021-03/Bewerbungsformular_Bundesweites-Verzeichnis_2021-22.pdf. Das Formular muss elektronisch an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus gesendet werden:
Dr. Norbert Haase
Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Wigardstraße 17
01097 Dresden
Tel: 0351 / 564 62120
norbert.haase@smwk.sachsen.de
An dem anschließenden mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie ein Expertenkomitee der Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. Über Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis wird im Frühjahr 2023 entschieden.
Hintergrundinformationen
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen sowie gute Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes, die von der Zivilgesellschaft vorgeschlagen werden. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland und der Reggae aus Jamaika. Im vergangenen Jahr wurde das Bauhüttenwesen auf Vorschlag von Frankreich, Norwegen, Österreich, der Schweiz und Deutschland in das internationale UNESCO-Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit 2003. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.
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