Der für äußerungsrechtliche Ansprüche zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden verhandelt am Dienstag, dem 13. April 2021, über die Frage, ob der Kläger der Beklagten, die eine Internetplattform unterhält, verbieten kann, seinen YouTube-Kanal zu löschen oder zu sperren.
Der Kläger betrieb mehrere YouTube-Kanäle bei der Beklagten. Die Nutzung eines dieser Kanäle wurde ihm von der Beklagten im Herbst 2017 gekündigt. Die Beklagte kündigte zudem im März 2020 die Nutzung des hier streitgegenständlichen Kanals mit der Begründung, dass ein Nutzer, dessen Kanal gekündigt worden ist, nach ihren Richtlinien keine weiteren Kanäle bei ihr betreiben dürfe. Hiergegen wendet sich der Kläger und möchte der Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung verbieten lassen, seinen Kanal zu sperren oder zu löschen.
Das Landgericht Dresden hat der Klage in dem angefochtenen Urteil stattgegeben und der Beklagten verboten, den Kanal durch Löschung oder Sperrung zu beeinträchtigen, soweit die Inhalte mit den Nutzungsbedingungen der Beklagten im Einklang stehen. Es hat angenommen, dass die im März 2020 ausgesprochene Kündigung unwirksam sei, weil die Beklagte ihr Kündigungsrecht verwirkt habe. Die Beklagte habe es über einen langen Zeitraum unterlassen, ihr Kündigungsrecht auszuüben. Der Kläger habe daher darauf vertrauen dürfen, dass die Beklagte ihr Recht nicht mehr geltend machen werde.
Die Beklagte verfolgt mit ihrer Berufung ihren Antrag auf Abweisung der Klage wei-ter.
Interessierte Zuschauer werden angesichts der Coronavirus-Pandemie gebeten, die Notwendigkeit eines Besuches der Verhandlung sorgsam abzuwägen.
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie musste die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze zur Wahrung eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m zwischen den Zuschauern sehr stark reduziert werden.
Über die Ergebnisse der mündlichen Verhandlungen wird zur Unterrichtung der Öffentlichkeit in einer Medieninformation, die über die Homepage des Oberlandesgerichts: https://www.justiz.sachsen.de/olg/ einsehbar ist, berichtet werden.
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