Die Landesdirektion Sachsen hat für das Vorhaben 110-kV Freileitung Abzweig Oberelsdorf den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und der bedarfsgerechten Bereitstellung von Elektroenergie plant die Envia Mitteldeutsche Energie AG den Ausbau des 110-KV Hochspannungsnetzes zwischen den - mit dem 380-KV Höchstspannungsnetz verbundenen - Einspeise-Umspannwerken in Eula und Röhrsdorf in mehreren Bauabschnitten.
Für den Abschnitt Eula-Oberelsdorf hat die Landesdirektion in den vergangenen Jahren bereits die notwendigen Genehmigungen zur Erneuerung des bestehenden Leitungsnetzes erteilt.
Mit dem nunmehr planfestgestellten Neubauabschnitt Oberelsdorf-Limbach-Oberfrohna (mit Einbindung in das Umspannwerk Röhrsdorf über den Abzweig Limbach) wird ein Leitungsring geschlossen und das Prinzip der zweiseitig gespeisten Stammleitungen umgesetzt.
Die bestehende, historisch bedingte Netzstruktur besteht aus einseitig gespeisten Stichleitungen. Ein Ausfall des 380/110-kV-Trafos Eula hätte deshalb erhebliche Störungen der Energieversorgung im Einzugsbereich der Leitungen „Eula – Etzdorf“ und „Eula – Oberelsdorf“ zur Folge. Eine sichere Energieversorgung ist damit nicht gewährleistet.
Um die gegenwärtige Situation zu verbessern, wurde im Ergebnis der Aufbau eines 110-kV-Leitungsringes von Eula über Etzdorf und Freiberg nach Röhrsdorf sowie von Eula über Oberelsdorf nach Röhrsdorf als Vorzugslösung ermittelt. Der vorliegende Planungsabschnitt ist Bestandteil dieses neu zu schaffenden Leitungsringes.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind 110-KV-Hochspannungsleitungen grundsätzlich als Erdkabel zu errichten. Ein Schwerpunkt des Planfeststellungsverfahrens war deshalb die Prüfung der Frage, ob die Leitung als Erdkabel zu errichten ist oder ob Gründe vorliegen, die eine Errichtung als Freileitung gebieten. Den Bau als Erdkabel hatten verschiedene Anwohner, eine Bürgerinitiative sowie einige Städte und Gemeinden entlang der Trasse gefordert.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie der vorgebrachten Einwendungen musste die Landesdirektion feststellen, dass ein Erdkabel im Verhältnis zu einer Freileitung Mehrkosten verursachen würde, die außerhalb des vom Gesetzgeber für solche Fälle vorgegebenen Rahmens liegen. Dies wurde von einem unabhängigen, von der Landesdirektion beauftragten Gutachter ausdrücklich bestätigt. Der Bau eines Erdkabels konnte daher nicht angeordnet werden. Vorgebrachte Einwendungen, die auf kostengünstigere Varianten abstellten, wurden nicht untersetzt.
Weitere Schwerpunkte im Planfeststellungsverfahren waren die artenschutzrechtliche Prüfung und die Prüfung der FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Verträglichkeit.
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabenträger, den Naturschutzvereinigungen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, und den Trägern öffentlicher Belange zugestellt. Den Planfeststellungsbeschluss erhalten darüber hinaus auch private Einwender, die eine individuelle schriftliche Einwendung im Verfahren erhoben haben. Für Einwender, die sich an Unterschriftslisten beteiligt haben, wird der Planfeststellungsbeschluss den jeweils benannten Listenvertretern zugestellt.
Darüber hinaus wird der Beschluss in den betroffenen Städten und Gemeinden Hartmannsdorf, Mühlau, Niederfrohna, Limbach-Oberfrohna, Lunzenau und Penig voraussichtlich vom 11. Mai 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 öffentlich ausgelegt. Auslegungsort und -zeit werden jeweils ortsüblich und öffentlich, aber auch auf der Internetseite der LDS, im UVP-Portal und in der Freien Presse Chemnitz und Rochlitz bekannt gemacht.
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