Sachsens Landwirtschaftsministerium ruft im Rahmen des „Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 (EPLR)“ zur Einreichung von Förderanträgen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben einschließlich Garten- und Weinbau auf.
Gefördert werden können Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung, zur pflanzlichen Erzeugung einschließlich Garten- und Weinbau sowie zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Grundlage ist die Richtlinie „Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer (RL LIW/2014)“.
Förderanträge können vom 16. April bis zum 30. Juni 2021 beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) eingereicht werden. Nähere Informationen finden sich unter: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/teil-b-ii-1-investitionen-in-landwirtschaftliche-betriebe-einschliesslich-garten-und-weinbau-4832.html
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Wir geben den landwirtschaftlichen Betrieben in Sachsen Planungssicherheit bis zum Beginn der nächsten Förderperiode 2023. Hinzu kommt: Es ist dringend nötig, Flächen nachhaltig zu bewirtschaften und mit zunehmender Trockenheit und anderen Klimawandelfolgen umzugehen. Dafür brauchen wir innovative Ansätze und Verfahren. Die Mittel dafür stehen bereit. Auch die Verbesserung der Haltungsbedingungen für unsere Nutztiere wird unterstützt. Mit dem Geld vermeiden wir Förderlücken und führen unser Förderangebot bei guter Mittelausstattung fort.“
Hintergrund:
Die laufende EU-Förderperiode verlängert sich. Daher stellt die EU weitere Mittel für die zweijährige Übergangszeit bis einschließlich 2022 zur Verfügung. Damit kann das EPLR Sachsen 2014-2020 für weitere zwei Jahre fortgesetzt werden. Die dafür notwendige Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgte am 7. April 2021.
Die bisherigen Förderangebote für die Landwirtschaft, den Schutz der Umwelt und die ländlichen Räume können somit bis zum Beginn der neuen Förderperiode im Jahr 2023 weitestgehend fortgeführt werden. Für den neuen Förderaufruf in der landwirtschaftlichen Investitionsförderung stehen insgesamt 14,4 Millionen EUR öffentliche Mittel bereit.
Sobald das Corona-Wiederaufbauprogramm „Next Generation EU“ beschlossen ist, sollen nach Möglichkeit weitere Mittel für die Investitionsförderung nach der Richtlinie LIW/2014 zur Verfügung gestellt werden.
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