„Bußgelder, die auf Grundlage der unwirksamen Corona-Schutzverordnung eingenommen wurden, sollte der Freistaat Sachsen wieder an die Bürgerinnen und Bürger zurückzahlen”, fordert der Leipziger FDP-Bundestagskandidat, René Hobusch, nachdem das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung der ersten Corona-Schutzverordnung des Freistaates vom April 2020 die Unwirksamkeit attestiert hat.
„Die erste Welle der Corona-Pandemie hat uns alle herausgefordert. Alle standen unter dem Schock der Bilder aus Bergamo. Der Handlungsdruck war enorm. Da kann man auch mal irren. Wenn das Oberverwaltungsgericht in Bautzen nach einem Jahr nun die Unwirksamkeit nicht nur der Ausgangssperren, sondern der gesamten Verordnung aus dem April 2020 festgestellt hat, sind für ergangene Bußgeldbescheide und Urteile längst alle Messen gesungen“, so der Rechtsanwalt.
„Wer im Frühjahr 2020 gegen ein Corona-Bußgeld nicht vorgegangen ist, musste zahlen. Um dem Bürger langwierige Wiederaufnahmeverfahren und der Justiz eine zusätzliche Belastung zu ersparen, wäre es eine faire Geste, wenn der Freistaat Sachsen eingenommene Bußgelder jetzt unkompliziert wieder zurückzahlt.
Nach über einem Jahr Einschränkungen und Zumutungen für die Menschen, wäre das ein starkes Zeichen, trotz rechtskräftiger Bußbescheide ganz unkompliziert ohne wirksame Rechtsgrundlage eingenommene Corona-Strafgelder wieder zurückzugeben. Und zwar ohne dass Bürgerinnen und Bürger wieder langwierige und formale Verfahrenswege in Kauf nehmen müssen“, unterstreicht Hobusch seine Forderung abschließend.
Keine Kommentare bisher