Seit Anfang Januar 2021 galt im Landkreis Leipzig für Geflügel (außer Laufvögeln) eine Stallpflicht, wenn die Tiere in einer Entfernung von 500 m oder weniger zu den Risikogebieten gehalten werden und/oder sich die Geflügelbestände sich auf dem Gebiet bestimmter Ortslagen mit hoher Geflügeldichte befinden. Die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht vom 05.01.2021 war aufgrund zweier Geflügelpestfälle durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt erlassen worden.
In seiner Analyse vom 26.04.2021 schätzt das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest in der Wasservogelpopulation und des Eintrags in die Geflügelhaltungen und Vogelbestände nunmehr nur noch als mäßig ein. Da das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt in der veränderten epidemiologischen Lage keine Hochrisikogebiete mehr identifzieren kann, wird die Anordnung der flächenhaften Aufstallung wieder aufgehoben.
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Die Aufhebung der Stallpflicht finden Sie im Dokument Download.
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