Im Vorfeld der 2. und 3. Lesung zum Bundesinfektionsschutzgesetz warnt Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow vor den Auswirkungen, die diese auf die Hochschulen haben werden. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mit den geplanten Änderungen der Koalitionsfraktionen wird der Situation an den Hochschulen nicht gerecht und berücksichtigt die Unterschiede in den Lehrformen zwischen Schulen und Hochschulen nicht.
Wird das Gesetz so beschlossen, wirft das zahllose neue Fragen zur Organisation der Lehre in den Hochschulen auf.
Die Hochschulen in Sachsen sind ihrer Verantwortung, Infektionsschutz und akademischen Auftrag in Einklang zu bringen, im Rahmen der Hochschulautonomie bislang in vorbildlicher Weise gerecht geworden. Mit diesem Vorgehen ist keine Verschärfung des Infektionsgeschehens an den Hochschulen einhergegangen. Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz würdigen dieses Krisenmanagement bedauerlicherweise nicht im Ansatz.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow:
„Die Hochschulen waren und sind keine Treiber des Infektionsgeschehens und sie haben die die Herausforderungen der Pandemie bislang hervorragend gemeistert. Wir haben in den vergangenen Tagen und Wochen immer wieder versucht auf verträgliche Lösungen für den Hochschulbereich bei den Änderungen am Infektionsschutzgesetz hinzuwirken. Leider wurden unsere Bedenken kaum gehört.
Letztlich bedeutet der vorliegende Entwurf aber große Einschränkungen über die ohnehin schon bestehenden Einschränkungen an den Hochschulen hinaus. Praktika in den Ingenieurswissenschaften, die medizinische Ausbildung direkt am Krankenbett, die künstlerische Ausbildung an den Kunst- und Musikhochschulen und noch mehr würden danach nicht mehr möglich sein. Die sogenannte Bundesnotbremse wirft die Bemühungen von Studierenden und Hochschulen in vielen Bereichen um Monate zurück.“
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