Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus und Vorsitzende des Stiftungsrates der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Barbara Klepsch hat heute in Dresden den neuen Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Dr. Markus Pieper vorgestellt.
Zuvor hatte das Sächsische Kabinett der Wahl von Dr. Markus Pieper zugestimmt und die Vorsitzende des Stiftungsrates Barbara Klepsch hatte den Arbeitsvertrag für eine Amtszeit von sieben Jahren, die am 1. September 2021 beginnen wird, unterzeichnet. Der Stiftungsrat der Stiftung hatte Ende März mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimmen Dr. Markus Pieper zum Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten gewählt.
„Ich gratuliere Herrn Dr. Pieper ganz herzlich und wünsche ihm viel Erfolg und alles Gute im neuen Amt. Herr Dr. Pieper hat umfangreich auf dem Gebiet der Erinnerungskultur gewirkt und ist national und international hervorragend in der Gedenkstättenlandschaft vernetzt. Er verfügt seit Jahren auch über intensive Arbeitskontakte zu sächsischen Einrichtungen. Daher bin ich sehr froh, dass wir ihn für diese wichtige Funktion im Freistaat Sachsen gewinnen konnten. Vordringlichste Aufgabe wird es neben der Einrichtung der neuen Gedenkstätten sein, die Entwicklungskonzeption der Stiftung fertigzustellen, die Zusammenarbeit mit den Gedenkstätten in freier und kommunaler Trägerschaft zu intensivieren und die Stiftung Sächsische Gedenkstätten und ihre Arbeit im nationalen und internationalen Vergleich wieder sichtbar zu machen“, sagte die Staatsministerin und Vorsitzende des Stiftungsrates Barbara Klepsch.
„Mein herzlicher Dank gilt dem Stiftungsrat und seiner Vorsitzenden Frau Staatsministerin Klepsch sowie der Sächsischen Staatsregierung für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Sachsen verfügt mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft über eine wichtige und renommierte Aufarbeitungseinrichtung, die die Auseinandersetzung mit der diktatorischen Vergangenheit nachhaltig und dauerhaft gewährleistet, die Erinnerung an die Opfer politischen Unrechts wachhält und die Gesellschaft für die Werte der Freiheit, der Demokratie und der Menschenwürde sensibilisiert. Hieran mitwirken zu können, ehrt mich sehr. Besonders freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen, die in der Stiftung, ihren Gedenkstätten und in den von der Stiftung geförderten Einrichtungen seit vielen Jahren eine sehr professionelle und engagierte Arbeit leisten“, betonte Dr. Markus Pieper nach der heutigen Zustimmung des Sächsischen Kabinetts zu seiner Wahl.
Zur Vita
Dr. Markus Pieper ist 49 Jahre alt.
Sein Studium der Osteuropäischen Zeitgeschichte und Soziologie, der Politikwissenschaft sowie der Publizistik/Kommunikationswissenschaften in Oldenburg, Berlin und Warschau hat er erfolgreich als Magister Artium beendet. 2019 schloss er seine Promotion berufsbegleitend ab. Seine Dissertation zum Thema „Parteiauftrag: Städtepartnerschaft.
Kommunalpartnerschaften zwischen Polen und der DDR und ihre Transformation nach 1989“ untersucht die kommunale Zusammenarbeit zwischen Ostdeutschland und Polen am Beispiel der Städtepartnerschaft Dresden–Breslau (Wrocław) vor und nach dem Umbruch 1989/90.
Herr Dr. Pieper war von 2003 bis 2008 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Stiftung Ettersberg zur vergleichenden Erforschung europäischer Diktaturen und ihrer Überwindung in Weimar und von 2008 bis 2012 als Referent bei dem bzw. bei der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in Berlin tätig. Seit 2012 bis heute arbeitet er in der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Berlin, zuletzt als Leiter des Arbeitsbereichs Gedenkstätten und Erinnerungskultur.
Hintergrund zum Auswahlverfahren
In einer Sondersitzung des Stiftungsrates der Stiftung Sächsische Gedenkstätten am
21. Juli 2020 wurde der bisherige Geschäftsführer der Stiftung mit sofortiger Wirkung von seiner Tätigkeit bis zum Beginn seiner Altersrente am 1. Dezember 2020 freigestellt. Gleichzeitig hatte der Stiftungsrat die Einrichtung einer Findungskommission zur Wahl der neuen Geschäftsführung beschlossen. Außerdem hatte er dieser Findungskommission Maßgaben für die Formulierung des Ausschreibungstextes erteilt.
Die Stelle der Geschäftsführung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten wurde ab dem 30.09.2020 ausgeschrieben. Bis zum 13.11.2020 waren in der Geschäftsstelle der Findungskommission 19 Bewerbungen eingegangen. Vier Bewerbungen stammten von Frauen, 15 von Männern. Die Findungskommission verständigte sich auf acht Bewerberinnen und Bewerber, die zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden.
Eine Kandidatin hatte im Vorfeld ihre Bewerbung zurückgezogen, so dass eine Bewerberin und sechs Bewerber angehört wurden. Die Vorstellungsgespräche fanden am 25. und 26. Februar 2021 statt. Nach einem zweitägigen Auswahlverfahren und ausführlichen Diskussionen hatte sich die Findungskommission auf zwei Bewerber verständigt, die die Anforderungen der Ausschreibung in besonderem Maße erfüllt haben.
Diese beiden Bewerber hat die Findungskommission gem. § 8 Abs. 2 der Satzung dem Stiftungsrat zur Auswahl vorschlagen.
Stiftung Sächsische Gedenkstätten und Gedenkstättenarbeit
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Sie erschließt und bewahrt historische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts im Freistaat Sachsen und gestaltet sie als Orte historisch-politischer Bildung.
Die Gedenkstättenarbeit ist ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Die Gedenkstätten sind maßgeblich für die Erinnerungskultur im Freistaat Sachsen verantwortlich und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Demokratie. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erhält vom Freistaat in den Jahren 2021 und 2022 voraussichtlich mehr als 3,1 Millionen Euro erhalten.
Derzeit befindet sich der Haushalt des Freistaates 2021/2022 allerdings noch im parlamentarischen Verfahren. Hinzu kommen weitere Mittel des Bundes und des Freistaates für die Errichtung der Gedenkstätte Großschweidnitz, der Gedenkstätte Frauenzuchthaus Hoheneck und der Gedenkstätte Kaßberg-Gefängnis.
Der Stiftungsrat der sächsischen Gedenkstättenstiftung hat Ende 2020 zudem die Übernahme der Gedenkstätte Großschweidnitz in die Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten beschlossen. Gemeinsam mit der Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein entsteht innerhalb der Stiftung damit ein fachlicher Verbund zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und zur Erinnerung an deren Opfer.
Mit rund 1,5 Millionen Euro trägt der Freistaat Sachsen zudem den sächsischen Beitrag für die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Förderung der Stiftung Ausschwitz-Birkenau.
Keine Kommentare bisher