Der sächsische Arbeitgeberverband VSME hat am 15. April 2021 vor dem Arbeitsgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung für das Tarifliche Angleichungsgeld in dieser Tarifrunde erwirkt. Danach wurden alle Warnstreiks abgesagt. Nachdem die IG Metall gestern Abend dagegen unmittelbar Berufung eingelegt hat, verhandelt dazu zur Stunde das Landesarbeitsgericht in Chemnitz.
Das Leipziger Arbeitsgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Wochenarbeitszeit über den derzeit gültigen Manteltarifvertrag geregelt sei, daher gelte eine Friedenspflicht.
„Das tarifliche Angleichungsgeld ist eine Entgeltforderung und daher warnstreikfähig“, sagt dazu Birgit Dietze, IG Metall Bezirksleiterin Berlin-Brandenburg-Sachsen. „In Ostdeutschland arbeiten die Beschäftigten 38 Stunden pro Woche und damit drei Stunden unbezahlt mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen. Wir fordern die Angleichungsdifferenz im Entgelt für diese drei Stunden. Selbst der VSME berechnet diese Entgeltforderung wie wir.“
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