Nach der Corona-Schutzverordnung sind nun in vielen Bereichen die Tests verpflichtend. So bei den körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios, für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt und viele andere. Aktuell sind an rund 46 Standdorten sowie vielen Arztpraxen die kostenlosen Bürgertests möglich.

Eine Auflistung finden Sie im Dokument Download. Da Arzt- oder Zahnarztpraxen sowie Apotheken direkt über das Ministerium beauftragt wurden, sind uns aus dieser Gruppe nicht alle Anbieter bekannt.

Die Testzentren des Gesundheitsamtes in

  • Borna, Brauhausstr. 8
  • Grimma, Leipziger Str. 28

sind ab dem 06.04.2021 erst ab 13 – 15 Uhr geöffnet. Der Vormittag muss das Team des Gesundheitsamtes für die Testungen von Personen in der Quarantäne nutzen.

Weitere Anbieter werden gesucht, die eine ordnungsgemäße Durchführung der PoC-Tests garantieren können. Zur Anmeldung finden Sie weitere Informationen im Dokument Download.

Selbsttests

In Apotheken, Drogerien oder auch Supermärkten werden zudem auch für Laien Tests angeboten, die unkompliziert angewendet werden können. Da nur ein kostenloser Schnelltest pro Woche vorgesehen ist, kann auch auf Selbst- oder Laientest zurück gegriffen werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine Reihe dieser Selbsttests zugelassen, welche die Mindestanforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Hier finden Sie die Liste der zugelassenen Selbsttests: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html

Pflichten bei positiven Tests

Führt ein Schnelltest oder auch ein Selbsttest zu einem positives Ergebnis ist die Absonderung (Quarantäne) bindend angeordnet. Zudem muss das Ergebnis über ein PCR-Test beim Hausarzt überprüft werden. Die Quarantäne endet wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Rechtsgrundlage ist die Allgemeinverfügung zur Absonderung des Landkreis Leipzig. Es gelten zudem Melde- und Verhaltenspflichten. Weitere Informationen finden Sie im Dokumente Download.

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