Das Kultusministerium arbeitet derzeit an der Verordnung zur Einführung der Gemeinschaftsschule und Oberschule+. Der Landtag hatte die neue Schulart Gemeinschaftsschule im Juli 2020 nach einem erfolgreichen Volksantrag ins Schulgesetz aufgenommen.
Detaillierte Regelungen trifft die Regierung nun mit der entsprechenden Schulordnung – deren geplante Ausgestaltung kritisiert der Verein Gemeinsam länger lernen e.V., der den Volksantrag initiiert hatte. Dazu erklärt Luise Neuhaus-Wartenberg, Sprecherin der Linksfraktion für Bildungspolitik:
„Wir haben den Volksantrag tatkräftig unterstützt und dessen Inhalt bis zuletzt im Landtag gegen das Bestreben der CDU verteidigt, möglichst hohe Hürden für die neue Schulart zu errichten. Die durch die Koalition durchgesetzte Variante hat den Volksantrag stark verändert und die Chancen für längeres gemeinsames Lernen geschmälert.
Umso nachdrücklicher fordern wir die Staatsregierung auf, auf dem Verordnungsweg nicht noch mehr Spielraum zu zerstören. Das Schulgesetz bietet deutlich weniger Möglichkeiten für längeres gemeinsames Lernen als der Volksantrag vorsah, und jetzt soll die Verordnung diesen Korridor erneut verkleinern – das ist ebenso durchschaubar wie falsch. Es muss um bestmögliche Bildung gehen, nicht um CDU-Parteipolitik!
Mit der Verordnung muss die Staatsregierung denjenigen entgegenkommen, die eine Gemeinschaftsschule gründen wollen, anstatt sie in diesem Ansinnen zu behindern. Wir stehen hinter der Kritik des Gemeinsam länger lernen e.V. Mit der Schulordnung will die Staatsregierung das schulgesetzliche Recht von Gründerinnen und Gründern beschneiden, ihr Pädagogisches Konzept weitestgehend im Sinne gemeinsamen Lernens und differenzierten Förderns auszurichten.
Außerdem sollen die Eltern schon in der sechsten Klasse ihre Kinder auf ein Anforderungsniveau und damit auf den angestrebten Schulabschluss festlegen müssen, was die bisherige Selektion nur hinauszögert. Das Ziel muss aber lauten, allen Lernenden möglichst lange die Chance auf einen hohen Abschluss zu lassen. Deshalb sollte auch die im gemeinsamen Lernen mögliche individuelle Förderung in allen Unterrichtsfächern stattfinden, nicht nur in ausgewählten.
Nur längeres gemeinsames Lernen sorgt dafür, dass alle alles erreichen können, und lindert soziale Ungleichheit. Das ist gerade in der Corona-Pandemie wichtig, die viel Präsenzunterricht verhindert. Wir wehren uns dagegen, dass die CDU-Kultusbürokratie die Grundzüge ihres überkommenen gegliederten Schulwesens auch sächsischen Gemeinschaftsschulen überstülpen will.“
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