Auf ihrer heutigen Vorstandssitzung hat sich die CDU-Fraktion klar zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes positioniert. Aus ihrer Sicht bestehen zum einen verfassungsrechtliche Bedenken und zum anderen Umsetzungs- und Vollzugsprobleme.
Dazu sagt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Christian Hartmann: „In den vergangenen zwölf Monaten sind die Bundesländer einen intensiven Weg gegangen, haben dabei auch Fehler gemacht und daraus gelernt. Heute hat Sachsen eine Corona-Schutzverordnung, die nicht nur auf Inzidenzen schaut, sondern die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in den Mittelpunkt stellt. Wir können auf regionales Pandemiegeschehen eingehen und angemessen reagieren. Das gilt insbesondere für Schulen und Kitas. Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes stellt das alles in Frage!“
„Mit der geplanten Änderung greift der Bund erheblich in die föderalen Kompetenzen der Länder ein. Das ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz. Unstrittig braucht es ein abgestimmtes Handeln der Bundesländer. Das Pandemiegeschehen ist jedoch regional höchst unterschiedlich und muss daher auch vor Ort gelöst werden. Dem Bund kommt dabei eine übergeordnete und koordinierende Aufgabe zu. Seine Schwerpunkte liegen vor allem bei der Beschaffung des Impfstoffs, der Kontrolle der Grenzen sowie der Schaffung einheitlicher Strukturen und Regeln zur digitalen Pandemie-Bekämpfung“, so Hartmann.
Der CDU-Fraktionschef: „Als CDU-Landtagsfraktion lehnen wir eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab! Sollte dennoch eine Anpassung erfolgen, müssen die Schulen und Kitas weiterhin in der Länderverantwortung bleiben. Darüber hinaus muss neben dem Inzidenzwert auch die Belegung der Krankenhäuser bei der Festlegung von Maßnahmen im Gesetz berücksichtigt werden. Und es gilt, eine umfassende Teststrategie bundesweit umzusetzen. Alles andere wäre ein deutlicher Rückschritt hinter dem, was wir in Sachsen erreicht haben.“
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