Gestern Nachmittag löste die Bundespolizei Leipzig ein Treffen von mehreren Jugendlichen (13- 15 Jahre) in Leipzig - Großzschocher auf. Sie hatten sich auf der Eisenbahnbrücke an der Küchenholzallee getroffen.
Als die Beamten an der Brücke ankamen, versuchten die fünf Jugendlichen sich vor ihnen zu verstecken. Doch die Bundespolizisten hatten sie schon vorher im Visier. Sie forderten die Kinder auf, die Gleisanlagen zu verlassen. Anschließend wurden die Fünf über die Gefahren auf Bahnanlagen belehrt.
Zusätzlich wurden sie über ihre Verstöße gegen die sächsische Corona-Schutz-Verordnung aufgeklärt. Auf Grund des Verhaltens der Kinder beließen die Beamten es bei einem erhobenen Zeigefinger. Die Jugendlichen wurden anschließend an die jeweiligen Erziehungsberechtigten übergeben. Auch wenn auf der „Waldbahn“ die Züge nicht regelmäßig fahren, bleibt dieser Treffpunkt grundsätzlich lebensgefährlich.
Deshalb weist die Bundespolizei Leipzig in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden.
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