Auch im Landkreis Sächsische Schweiz Ostererzgebirge müssen am kommenden Mittwoch (28. April) Schulen und Kindertageseinrichtungen schließen. Das sieht das novellierte Infektionsschutzgesetz des Bundes vor. Damit bleiben lediglich noch in drei Gebietskörperschaften des Freistaates die Einrichtungen geöffnet.
Nach aktuellen RKI-Zahlen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge den dritten Tag infolge über 165. Lediglich in den Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig sowie den Landkreisen Leipziger Land liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unterhalb von 165.
Nach dem Beschluss des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Novelle des Infektionsschutzgesetzes) müssen Schulen und Kindertageseinrichtungen am übernächsten Tag schließen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt. Ausnahmen gibt es für die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen und in den Abschlussklassen. Sie können ihre Schulen weiterhin besuchen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Folgen der »Bundesnotbremse« für den Schul- und Kitabetrieb gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog ).
Keine Kommentare bisher