Das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz ruft am 1. Mai zum Protest gegen die Splitterpartei „Der III. Weg“ ab 11:30 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht am Simsonplatz auf. Die rechtsradikale Kleinstpartei „Der III. Weg“ ruft seit Jahren regelmäßig zu martialischen Aufzügen am 1. Mai auf. Nicht nur dabei bezieht sich die Kleinstpartei positiv auf den Nationalsozialismus, unter dem der gesetzliche Feiertag 1933 eingerichtet wurde, und tritt beispielsweise offen für eine „Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches“ ein.
Besonders der uniformiert Aufmarsch mit Trommeln und Fackeln in Plauen 2019 hatte bundesweite Empörung hervorgerufen. (2020 waren alle Aufzüge wegen der Corona Pandemie verboten worden.) Die Kleinstpartei war im Kontext des mittlerweile verbotenen „Freies Netz Süd“ (FNS) entstanden und tritt in Sachsen neben einem halluzinierten „Mittelland“ schwerpunktmäßig in Zwickau und Plauen auf.
Marie Müser erklärt für die Grüne Jugend Sachsen: „Der 1. Mai ist für uns in erster Linie ein Tag der Solidarität. Es beschämt uns, dass dieser regelmäßig von Neonazis und mittlerweile auch von sogenannten „Querdenken“ und Corona-Leugner/-innen instrumentalisiert wird, um
antidemokratische, rechtsradikale und verschwörungsideologische Inhalte zu platzieren. Der Kampf für eine solidarische Gesellschaft bedeutet für Gerechtigkeit für alle Menschen zu kämpfen, die Werte unserer pluralen Demokratie zu verteidigen und vor allem: den Rechten klare Kante zu zeigen.“
Irena Rudolph-Kokot ergänzt als aktive Gewerkschafterin bei ver.di: „Der Missbrauch des 1. Mai hat bei den Nazis Tradition. Es war 1933 und ist auch heute der Versuch, den Kampftag für die eigene Propaganda zu nutzen, die Arbeiterbewegung zu vereinnahmen und zu spalten, indem ‚das Nationale‘ herausgehoben wird. Das Ziel ist ebenfalls, die Gewerkschaften zu entmachten. Wir wollen und werden laut widersprechen. Unsere Waffe heißt Solidarität!“
Die Versammlung wird unter strikter Beachtung der Corona-Auflagen mit Mindestabstand von 1,5 Metern sowie medizinischem Mund-Nasen-Schutz stattfinden. Der Verstoß dagegen führt zum Ausschluss von der Versammlung. Zugleich behalten sich die Veranstaltenden vor, Personen, die durch rassistische, nationalistische, islamfeindliche, antisemitische, sexistische oder sonstige Kennzeichen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Erscheinung treten, von der Versammlung auszuschließen.
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