Versammlungen sind genau dazu da, um öffentlich auf Nöte aufmerksam zu machen. Wer Angst um seine Existenz hat oder keine Perspektive sieht, soll das auch mit Gleichgesinnten äußern können
„Ich bin überzeugt, dass viele, die sich den Spaziergängen anschließen um gegen Corona-Maßnahmen zu protestieren, dies in guter und friedlicher Absicht tun,“ so Landrat Henry Graichen. Dabei sei ihnen oft nicht bewusst, dass sie damit gegen die Corona-Schutzverordnung und auch gegen das Versammlungsrecht verstoßen.
Deshalb sein dringender Appell: „Melden Sie ihren Protest, ihre Versammlung ordentlich an. Sie bestimmen dann das Motto und den Ablauf der Versammlung. Damit laufen Sie nicht Gefahr, Kräften zu folgen, deren Meinung Sie nicht teilen oder in Straftaten verwickelt zu werden.“ Dabei sei immer auch zu bedenken: Wenn Einzelne den Schutz der Gruppe für Straftaten nutzen, ist das für die anderen Teilnehmer oft nicht erkennbar.
Wer sich – wie in Geithain geschehen – in friedlicher Absicht den „Spaziergängern“ angeschlossen hat und aus der Gruppe heraus Straftaten begangen werden muss auch mit polizeilichen Maßnahmen rechnen. „Angriffe auf Andere und verletzte Polizisten sind inakzeptabel!“, so Graichen.
Halten Sie sich bitte an die Regeln: Zeigen Sie die Versammlung 48 Stunden vor Beginn an. Gestattet sind aktuell nur Versammlungen an einem Ort, die sich nicht fortbewegen. Es gelten die bekannten Regeln: Mund-Nasen-Schutz für die Teilnehmer und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander.
Das Muster für die Anmeldung zum Ausfüllen finden Sie im Dokument Download.
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