Bei zwei von drei Schwänen, die in der Kiesgrube Luppa (Gemeinde Wermsdorf) tot aufgefunden wurden, hat das Friedrich-Löffler-Institut das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N8 nachgewiesen.

Mit der amtlichen Bestätigung der Geflügelpest bei den beiden Wildvögeln gilt die Stallpflicht für Geflügel ab sofort nicht mehr nur im Ortsteil Liptitz, sondern in der gesamten Gemeinde Wermsdorf. So hat es das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Nordsachsen angeordnet.

Die Erweiterung der Allgemeinverfügung zur risikoorientierten Stallpflicht wird samt Begründung auf der Internetseite www.landkreis-nordsachsen.de unter „Aktuelles“, im Amtsblatt und in den Schaukästen an allen Verwaltungsstandorten des Landratsamtes öffentlich bekannt gemacht.

 

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar