In Sachsen soll erneut die individuelle Regelstudienzeit für Studierende verlängert werden, wie Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow jetzt bekannt gab: „Die rechtlichen Voraussetzungen werden zurzeit vorbereitet.“ Denn auch für das Sommersemester zeichnet sich ab, dass das Studieren wegen der Corona-Pandemie weiterhin mit Einschränkungen verbunden sein wird. Folge ist, dass ein Teil der Studierenden das Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren kann.
Bereits im Dezember hatte der Freistaat das Hochschulfreiheitsgesetz angepasst und damit zunächst den Weg für die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 frei gemacht. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf entsprechende Regelungen für das folgende, jetzt beginnende Sommersemester 2021 zu treffen.
Der Entwurf einer entsprechenden Verordnung wird nun formalrechtlich geprüft und anschließend zur Anhörung für die Studierendenvertretung sowie die Landesrektorenkonferenz freigegeben. Schließlich wird sich der Wissenschaftsausschuss des Sächsischen Landtages damit befassen. Die Verordnung soll möglichst zeitnah in Kraft treten können.
Die Verordnung wird zugleich die Voraussetzung dafür sein, dass sich etwa auch der Anspruch auf den Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) um die Dauer des Semesters verlängert. Studierende die BAföG beziehen, müssen also nicht befürchten, dass ihnen eine Auszahlung der Unterstützungsleistung des Bundes wegen einer pandemiebedingten Überschreitung der Förderungshöchstdauer verwehrt wird.
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