Der DGB Sachsen hat heute seine Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022 veröffentlicht. „Es ist nicht der befürchtete Sparhaushalt, aber gemessen an den gewaltigen Herausforderungen, die die Corona-Pandemie an die Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung gestellt hat, werden die Erwartungen nur zum Teil erfüllt.“
„Es werden zwar wichtige Akzente für Investitionen in die sachliche, gesellschaftliche, digitale, soziale und personelle Infrastruktur gesetzt, notwendige Zukunftsinvestitionen sind aber nicht ausreichend finanziert“, sagte Markus Schlimbach, Vorsitzender des DGB Sachsen.
Den schrittweisen Ausbau der Stellen im öffentlichen Dienst und den Wegfall des kw-Stellenabbauprogramms hält der DGB Sachsen auch mit Blick auf die vielfältigen staatlichen Aufgaben, die in der Pandemie noch deutlicher geworden sind, für mehr als gerechtfertigt.
„Angesichts des Nachwuchsmangels hätten wir uns aber deutlichere Schritte für eine Verjüngung der sächsischen Landesverwaltung gewünscht. Und wer mitten im Jahr 2021 pauschale Stellenkürzungen fordert und Rasenmäher-Methoden anwenden will zeigt, dass er die Herausforderungen und Gestaltungsaufgaben nicht verstanden hat“, so Schlimbach.
Der Haushaltsentwurf darf sich nicht nur an der schwarzen Null orientieren, sondern es müssen die Weichen für einen sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft, für Industrie und Mobilität geschaffen werden, der den Herausforderungen, wie Digitalisierung, Verkehrswende und Klimaschutz bewältigen kann.
„Die Schuldenbremse erweist sich als eine Investitionsbremse allererster Güte. Die sächsische Schuldenbremse ist deutschlandweit die unflexibelste und muss dringend modernisiert werden“, so Schlimbach.
Insbesondere die vorgegebene Tilgungsfrist von acht Jahren birgt die Gefahr, dass die konjunkturelle Erholung und staatliche Investitionstätigkeit eingeschränkt werden.
„Die kurze Tilgungsfrist hat eine hohe jährliche Tilgungsrate zur Folge, die jede Möglichkeit für Zukunftsinvestitionen drastisch einschränkt. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, die Tilgungsfrist erheblich zu verlängern. Denkbar wäre hier eine Frist zwischen 30 und 40 Jahren“, sagt Schlimbach.
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