Die von der Staatsregierung eingesetzte Task Force Beschaffung hat bei Qualitätsprüfungen festgestellt, dass zwei verschiedene Chargen von Atemschutzmasken die normativen Anforderungen an die Standards KN95 oder FFP2 nicht erfüllen. Diese sind vom Bund geliefert worden.
Konkret betroffen sind:
* die Charge („LOT NO.“) 202004002 des Herstellers Freshing Air Technology Development Co. Ltd., deren Umverpackung außer mit der Chargenbezeichnung auch mit einer Angabe des Herstellungsdatums „DOM 2020-04-10“ versehen ist, sowie
* eine Charge („LOT No.“) 200301 des Herstellers Jiangxi Meilin Kangda Pharmaceutical Co. Ltd., die außer der Chargenbezeichnung eine Angabe des Herstellungsdatums „Production Date: 20200319“ trägt.
Das Sozialministerium bittet die Verwender von Atemschutzmasken (bspw. Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime und Pflegedienste) zu prüfen, ob sich die genannten Masken in ihrem Besitz befinden. Falls ja, sollten diese nicht weiter eingesetzt werden.
Sollten diese vom Bund beschafften Masken über die Staatsregierung zur Verfügung gestellt worden sein, erhalten betroffene Empfänger eine Ersatzlieferung.
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