Die Linksfraktion fordert Änderungen an der Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung, um Schulträger von den Kosten mobiler Endgeräte für den Dienstgebrauch zu entlasten (Drucksache 7/5762). Der Freistaat soll in voller Höhe für die Beschaffung, den laufenden Betrieb, Wartung, Reparatur und Ersatz aufkommen. Weil die Geräte nach einer gewissen Zeit ersetzt werden müssen, soll die Staatsregierung zudem eine langfristige Finanzierungsstrategie vorlegen. Das alles soll auch für Personalaufwendungen und Softwarelizenzen gelten.
Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin Luise Neuhaus-Wartenberg: „Es war schon vor der Pandemie eine drängende Aufgabe, die Schulbildung zu digitalisieren – Geräte sind bei weitem nicht alles, aber ein notwendiger Teil der Lösung. Deshalb ist es sinnvoll investiertes Geld, endlich die sächsischen Lehrkräfte dauerhaft mit mobilen Endgeräten auf dem notwendigen innovativen Standard auszustatten.
In ihrer bisherigen Form sieht die Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung allerdings vor, dass die Kommunen zehn Prozent der Kosten selbst tragen müssen – obwohl die Lehrkräfte beim Freistaat angestellt sind. Das stellt die oft kärglichen Kommunalhaushalte vor eine riesige Herausforderung. Hinzu kommt, dass die erforderliche Wartung und der Support gänzlich von der Förderung ausgeschlossen sind.
Der Freistaat Sachsen bekommt über den DigitalPakt Schule zur Verausgabung bis Ende 2021 insgesamt 24,95425 Millionen Euro, um ,Lehrkräften mobile digitale Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen sowie zur allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung zur Verfügung zu stellen.‘ Auch die Abwicklung dieser Förderung will die Staatsregierung ohne Kostenausgleich den Kommunen überhelfen, die man außerdem mit einem Eigenanteil für die Geräte belastet.
Beides ist unnötig und dürfte nur zu weiteren Verzögerungen führen, die am Ende die Bildungsqualität reduzieren würden. Aus unserer Sicht gibt es nur einen richtigen Weg: Den Schulträgern müssen alle Kosten für Geräte und Beschaffung dauerhaft aus dem Landeshaushalt erstattet werden.“
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