Der Schnee ist weg – und nun zeigen sich leider auch die Schäden an Deichen, die vor allem durch Spaziergänger, Rodler sowie Rad-, Quad- und Crossfahrer entstanden sind. „Wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, dürfen Deiche nicht betreten oder befahren werden“, klärt der Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Heinz Gräfe, auf.
„Das ist laut dem Sächsischen Wassergesetz verboten und es drohen Bußgelder. An den Deichen stehen Hinweisschilder und manchmal gibt es sogar Schranken. Diese dürfen auf keinen Fall ignoriert oder umfahren werden.“
Denn durch das Betreten oder Befahren der Deiche wird die Grasnarbe niedergetreten oder kann teilweise komplett verschwinden. Dadurch hat der Deich keinen Erosionsschutz mehr und es kann bei Hochwasser zu Ausspülungen bis hin zum Deichbruch kommen. Die Folge wären plötzliche Überflutungen der Gemeinden, die der Deich eigentlich schützen soll.
In Sachsen sind Hochwasser keine Seltenheit. Kleinere Ereignisse kommen häufig während der Schneeschmelze im Frühjahr vor. Aber auch extreme Hochwasser haben den Freistaat in den letzten Jahren häufig aufgesucht: Das Augusthochwasser 2002 war das erste davon im neuen Jahrtausend.
Bereits wenige Jahre später im Jahr 2006 ließ ein außergewöhnliches Frühjahrshochwasser wieder die Pegel ansteigen. Im Jahr 2010 gab es im August und September gleich zwei Hochwasser. Der Raum Leipzig wurde im Januar 2011 überflutet. Im Juni 2013 war wieder ganz Sachsen betroffen.
Aufgrund des Klimawandels ist damit zu rechnen, dass künftig solche Extremereignisse häufiger auftreten. Um darauf vorbereitet zu sein, genießt der Hochwasserschutz oberste Priorität im Freistaat. Dafür wurden seit 2002 fast drei Milliarden Euro investiert.
Warum ist das Gras so wichtig?
Das Gras schützt den Deich vor der Kraft des Wassers. Es legt sich bei anströmendem Wasser auf den Deichkörper und schützt ihn so vor Erosion. Ist kein Gras vorhanden, können Verwirbelungen auftreten und das Deichmaterial ausgespült werden. Steht das Wasser – wie bei einem Hochwasser – über einen längeren Zeitraum an, kann der Deich brechen.
Warum gibt es auf vielen Deichen keine befestigten Wege?
Ein Deich ist eine Hochwasserschutzanlage, die gebaut wurde, um die dahinterliegenden Siedlungen vor Überschwemmungen zu schützen. Die Deichkrone darf in den meisten Fällen nicht als Fuß- und Radweg genutzt werden, weil sie nicht dafür ausgebaut ist. Solche Wege haben einen anderen Aufbau und sind erheblich stabiler. Auf vielen – vor allem älteren – Deichen, ist daher ein nachträglicher Aufbau nicht möglich, da die Deichkrone dafür zu schmal ist.
Es gibt einen Weg auf dem Deich, der aber nicht genutzt werden darf. Warum?
Ein Fuß- und Radweg auf einem Deich muss öffentlich gewidmet sein. Mit der Widmung geht die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltung des Weges auf die jeweilige Kommune über. Vorhandene Wege auf Deichen sind meist Betriebswege, die zur Unterhaltung der Hochwasserschutzanlage gebraucht werden und nicht öffentlich genutzt werden dürfen.
Eine Widmung wäre in vielen Fällen möglich. Dazu müsste die jeweilige Kommune einen Antrag bei der Landestalsperrenverwaltung stellen. Einige Städte und Gemeinden haben dazu bereits Vereinbarungen mit der Landestalsperrenverwaltung geschlossen. Dort wurden die vorhandenen Betriebswege dann öffentlich gewidmet und dürfen benutzt werden.
Warum werden neue Deiche nicht gleich mit Fuß- und Radwegen gebaut?
Öffentliche Wege haben eine Mindestbreite. Will man also auf eine Deichkrone einen Fuß- und Radweg anlegen, muss der Deich anders und unter Umständen auch breiter gebaut werden. Dafür braucht er mehr Aufstandsfläche. In vielen Fällen ist das nicht genehmigungsfähig, denn Deiche liegen oft in geschützten Gebieten, in denen Eingriffe nur auf das unbedingt Notwendige zu beschränken sind.
Zudem gehören die Flächen meist Privatbesitzern und müssen angekauft werden. Der Bau eines Deiches mit öffentlichem Weg würde natürlich auch teurer werden. Die zusätzlichen Kosten müsste die Kommune übernehmen.
Helfen Sie mit, Ihren Hochwasserschutzdeich zu schützen!
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