Die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben Ministerpräsident Michael Kretschmer im Vorfeld der bevorstehenden Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März 2021 und der nächsten Überarbeitung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung die Erwartungen der regionalen Wirtschaft in Bezug auf Lockerungen der derzeitigen Corona-Beschränkungen, explizit für den zu größten Teilen geschlossenen Einzelhandel, übermittelt.

Konkret fordern die Kammern für die Einzelhändler im Freistaat gleiche Chancen gegenüber anderen Regionen, da in allen an Sachsen angrenzenden Bundesländern trotz teilweise höherer Inzidenzwerte bereits Lockerungen für Händler gelten oder kurzfristig in Kraft treten.

Die Herstellung eines fairen Wettbewerbs für die sächsischen Händler, die Versorgung der Bevölkerung nach Monaten der Schließung und die Verhinderung von Einkaufstourismus bedürfen deswegen aus IHK-Sicht einer schnellstmöglichen Angleichung der Spielregeln.

Nach Meinung der Kammern ist unter Einhaltung und Kontrolle von Hygienekonzepten spätestens zum 15. März 2021 der stationäre Einzelhandel komplett zu öffnen, da sonst ein Großteil der Gewerbetreibenden bei einer Fortsetzung des Lockdowns zum Aufgeben gezwungen sein würde.

Die Fixierung eines zeitnahen Termins zur Wiedereröffnung sehen die IHKs auch für andere, derzeit von Schließung betroffene Branchen, wie dem Gastgewerbe und Teilen der Dienstleistungswirtschaft, als dringlich an, geeignete Hygienekonzepte und Teststrategien vorausgesetzt.

Ihre Forderungen begründen die IHKs gegenüber dem Ministerpräsidenten zum einen mit der Tatsache, dass mittlerweile mehrere Gutachten dem stationären Einzelhandel ein geringes Infektionsrisiko bescheinigen. Selbst im Lebensmitteleinzelhandel, der in allen Lockdown-Phasen geöffnet hatte, und in dem deutschlandweit täglich ca. 40 Millionen Einkäufe stattfinden, ist die Infektionshäufigkeit nachweislich unauffällig geblieben.

Gleichlautendes hat das Robert Koch-Institut (RKI) in seiner „Strategie und Handreichung zur Entwicklung von Stufenkonzepten bis Frühjahr 2021 – ControlCOVID“ vom 18. Februar 2021 anerkannt.

Darüber hinaus nutzen die geöffneten Betriebe im Bereich Lebensmittel und Drogeriewaren in immer stärkerem Maße die Möglichkeit des Ausbaus sogenannter Randsortimente, wie Blumen, Sportartikel u. a. Wenngleich im rechtlichen Rahmen zulässig, löst dies bei den geschlossenen Händlern Wut und Unverständnis aus.

Hintergrund:

Mit Auslaufen der derzeitigen Sächsischen Corona-Schutzverordnung unterliegt der stationäre Einzelhandel, mit Ausnahme der von Schließung ausgenommen Bereiche der Grundversorgung, bereits seit 12 Wochen einem Öffnungsverbot. Dies ist bereits jetzt eine deutlich längere Zeitspanne als im ersten Lockdown im Frühjahr 2020.

Erschwerend kommt hinzu, dass der aktuelle Schließungszeitraum für den Handel wichtige Saisonhighlights umschloss und noch umschließt, wie z. B. große Teile des Weihnachtsgeschäfts, das Winter-Saisongeschäft der Textil-, Schuh- und Sporthändler, den Valentinstag für den Blumenhandel, das startende Frühjahrs-Saisongeschäft im Bau- und Gartenbereich sowie im Fahrradhandel.

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