Die 24 sächsischen Finanzämter beginnen am Montag, den 15. März 2021 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Jahres 2020. Der Bearbeitungsbeginn erfolgt regelmäßig Mitte März, da erst dann den Finanzämtern die steuerlich relevanten Daten vorliegen, die die Arbeitgeber sowie die Renten- und Krankenversicherungen bis Ende Februar aufgrund gesetzlicher Fristen an die Steuerverwaltung zu übermitteln hatten. Die ersten Steuerbescheide können dann ab Ende März versendet werden.

Steuerpflichtige, die ihre Erklärung ohne Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erledigen, haben bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Da der 31. Juli in diesem Jahr auf einen Sonnabend fällt, bleibt bis zum 2. August 2021 Zeit zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020.

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind auch diejenigen Personen verpflichtet, die sonst keine Erklärung abgeben mussten, aber im letzten Jahr Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld von über 410 Euro bezogen haben.

Für eine komfortable Abgabe der Steuererklärung empfiehlt die sächsische Steuerverwaltung das Onlineportal „Mein ELSTER“ zu nutzen. Dort lassen sich beispielsweise die Daten der übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen per Mausklick direkt in die elektronische Steuererklärung übernehmen.

Das erleichtert nicht nur die Erstellung der Steuererklärung, sondern ermöglicht auch eine schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter, da es seltener zu Abweichungen mit den Finanzamtsdaten kommt. Im Jahr 2020 konnten so bereits 18 Prozent aller Steuererklärungen von sächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vollautomatisch bearbeitet werden.

Zu beachten ist, dass mit dem bisherigen „ElsterFormular“ für das Jahr 2020 keine Steuerklärung mehr abgegeben werden kann. Mit nur einem Klick können die Daten jedoch komfortabel und schnell zu „Mein ELSTER“ übertragen werden. Voraussetzung für die Nutzung von „Mein ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung unter www.elster.de.
Servicehinweis

Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, bleiben die sächsischen Finanzämter bis voraussichtlich 28. März 2021 für den Besucherverkehr geschlossen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Finanzamt zu richten. Darüber hinaus steht der Service des Online-Portals „Mein ELSTER“ zur Verfügung.

Antworten auf allgemeine steuerliche Fragen werden auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).

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