„Alles in allem sind die Gerichte der sächsischen Sozialgerichtsbarkeit im Jahr 2020 ganz gut durch die Pandemie gekommen. Nach einer Verhandlungspause im ersten Lockdown haben wir zu einem weitgehenden Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen gefunden“, erklärt Dorrit Klotzbücher, Präsidentin des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG), beim erstmals digital durchgeführten Jahrespressegespräch des Gerichts.
„Auf die Sozialgerichtsbarkeit ist auch in der Pandemie Verlass,“ so die Präsidentin. „Zu jeder Zeit war der Zugang zu den Gerichten und damit der verfassungsrechtliche Anspruch auf Rechtsschutz gewährleistet.“
Neben allen Widrigkeiten zeigt die Pandemie aber auch, dass die Umstellung auf digitales Arbeiten möglich ist. Nicht nur für die Richterinnen und Richter, sondern teilweise auch im Bereich der Geschäftsstellen konnte Homeoffice-Arbeit ermöglicht werden. „Wir haben damit durchweg gute Erfahrungen gemacht. Erfahrungen, die uns bei der Umstellung auf die elektronische Gerichtsakte und deren im Dezember 2021 bevorstehende Pilotierung nützen werden“, so Klotzbücher.
Den Richterinnen und Richtern an den drei Sozialgerichten in Chemnitz, Leipzig und Dresden und auch am Sächsischen Landessozialgericht ist es im letzten Jahr gelungen, Verfahrensbestände abzubauen. Gleichwohl belief sich der Bestand anhängiger Verfahren am 31. Dezember 2020 immer noch auf 31.385 an den drei Sozialgerichten und auf 4.434 am Landessozialgericht.
Größter Posten bei den neu eingegangenen Verfahren waren nach wie vor die Streitverfahren um das Arbeitslosengeld II: von 19.430 neuen Verfahren an den Sozialgerichten machen sie allein 7.643 aus, am LSG bei 3.231 neuen Verfahren immerhin 1.073.
Mit Prognosen für das Jahr 2021 hält sich die Präsidentin zurück, denn niemand weiß, wie sich die staatlichen Maßnahmen aufgrund der Pandemie für die Sozialgerichtsbarkeit auswirken werden. Denkbar sind eine Häufung von Streitigkeiten um Kurzarbeitergeld, Rückforderung von Grundsicherungsleistungen und um die Anerkennung von Infektionen mit dem Coronavirus als „Arbeitsunfälle“ oder Berufskrankheiten.
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